Staatsräson vor universellen Menschenrechten?
PapyRossa, 142 Seiten
„Bildungseinrichtungen müssen eine Dialogkultur pflegen, selbst wenn diese in der Gesellschaft schwindet. Bildungseinrichtungen sollten generell Gegenerfahrungen zum gewohnten Alltag ermöglichen.“ (S. 128) Dieses Votum des Erziehungswissenschaftlers Georg Auernheimer erfolgt im abschließenden, der Bildungsaufgabe gewidmeten Kapitel seiner Streitschrift, die sich mit der aktuell vorherrschenden Verwendung des Antisemitismusbegriffs in Deutschland befasst. Sie handelt also nicht von zwei verschiedenen Ausprägungen der Judenfeindschaft, sondern von einer Verschiebung im öffentlichen Diskurs.
Es geht dem Autor um die Verwirrung, die dadurch entsteht, dass der Antisemitismus aus dem Rassismuskontext herausgelöst und immer stärker als politischer Kampfbegriff benützt wird, der sich gegen unerwünschte Palästinasolidarität bzw. Kritik der israelischen Politik wendet. Und es geht ihm um repressiven Maßnahmen, wie sie etwa der vom Bundestag angenommene interfraktionelle Antrag vom November 2024 bei der Identifizierung entsprechenden Fehlverhaltens in Schule oder Hochschule vorsieht. „Das ganze Dokument atmet den Geist des Obrigkeitsstaates“ (S. 128), lautet hier das Fazit.
Auernheimer bringt seine Position im Schlussteil des Buchs, der sich u. a. mit Strategien der Schuldabwehr oder der Überprüfung einschlägiger Klischees (etwa zur Macht der jüdischen Lobby) befasst, so auf den Punkt: „Wir müssen zwischen Antisemitismus und Antizionismus unterscheiden. Unter Antisemitismus ist die Diskriminierung der Juden als Juden zu verstehen, oft gefolgt von ihrer Entrechtung und Ausgrenzung. Der Antizionismus wendet sich gegen israelische Macht- und Gebietsansprüche auf Kosten der palästinensischen Bevölkerung.“ (S. 134) Wichtig sei auch, dass man den Antisemitismus nicht bekämpfen könne, „ohne faschistoides oder faschistisches Gedankengut zu bekämpfen“ (S. 126).
Das zielt auf die Einordnung der modernen, nationalstaatlich praktizierten, in letzter Konsequenz „exterminatorischen“ Judenfeindschaft in ein rassistisches Konzept, das die – rein biologistisch gefasste oder mit kulturalistischen Elementen angereicherte – Volksnatur zur Grundlage politischen Handelns macht. Zu ergänzen wäre hier allerdings, dass eine solche Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit auch in der Demokratie ihre Heimat findet, wie nicht zuletzt die Belege aus dem Buch zeigen. Dabei kann es zu Vermischungen kommen, was Auernheimer ausdrücklich anmerkt: Die muslimische Welt habe zwar die rassistische Ablehnung der Juden nicht gekannt, aber mit den modernen antikolonialen Nationalbewegungen sei Israel dort ins Visier geraten und damit gelegentlich auch „das Judentum“ als völkisches Subjekt.
Das Buch liefert natürlich keine erschöpfende Darstellung der Geschichte und Systematik seines Gegenstandes – wozu ja viele Wissenschaftsdisziplinen das Ihre beigetragen haben –, sondern einen kurz gefassten Problemaufriss. Es beginnt mit einem Kapitel, das den Stand der heutigen Kontroversen wiedergibt. Es zeigt etwa die Mängel der „Arbeitsdefinition“ auf, die von der „International Holocaust Remembrance Alliance“ (IHRA) verabschiedet wurde. Die hier geleistete „Fokussierung auf ‚israelbezogenen Antisemitismus‘ schafft Unklarheit über die tatsächliche Verbreitung von Antisemitismus und Verwirrung bei seiner Bekämpfung“ (S. 17). Auernheimer wendet sich dann genau dieser Verbreitung in der BRD zu, die seit der Nachkriegszeit traditionell aus dem rechten und rechtsradikalen Lager gespeist wird und mittlerweile eine Verstärkung aus der migrantischen Szene erfährt. Diese neueren Tendenzen dürften aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Antisemitismus ein genuin europäisches Produkt ist. Das dritte Kapitel thematisiert dazu den Antisemitismus im Blick auf den Rassismusbegriff und die verschiedenen Theorieansätze. Das vierte Kapitel zeigt den Werdegang dieses rassistischen Konzepts vom Antijudaismus der Feudalepoche bis zur Judenemanzipation im modernen Nationalstaat und zur faschistischen „Endlösung“.
Das umfangreichste fünfte Kapitel „Die Bundesrepublik und die Last des Holocaust“ zielt darauf, dass der westdeutsche Staat die Untaten der Nazidiktatur, deren Nachfolge er ja antrat, zuerst verdrängt habe. Erst später – angestoßen etwa durch die 68er – habe er sie nolens volens in einer Vergangenheitsbewältigung so aufgearbeitet, dass ein neuer geläuterter Nationalismus wieder möglich wurde. Der machte sich nach der Wiedervereinigung teils mit Schlussstrich-Forderungen störend bemerkbar, führte aber im Endeffekt zu einem ritualisierten Gedenken, das die politische Klasse der BRD heutzutage professionell betreibt und das sie als bedingungsloser Bündnispartner des israelischen Staates von jedem rassistischen Makel freisprechen soll. Ein Exkurs geht dabei auf die etwas anders gelagerte Instrumentalisierung in der NS-Erinnerungskultur der DDR ein. – Alles in allem auch ein kompakter Abriss dessen, was politische Bildung seit 75 Jahren an antifaschistischer Aufklärung geleistet hat.