Außerschulische Bildung 3/2026

BAJ und Jugendschutzlandesstellen nehmen Stellung zu den Handlungsempfehlungen der Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

Die Unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hat am 24. Juni 2026 ihre Handlungsempfehlungen für ein gutes Aufwachsen in der digitalen Welt veröffentlicht. In insgesamt 56 Empfehlungen werden zahlreiche Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes im digitalen Raum skizziert.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (BAJ) und die Landesstellen für Kinder- und Jugendschutz begrüßen die umfassende Bestandsaufnahme aktueller Herausforderungen sowie den Ansatz, Schutz, Befähigung und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen gemeinsam zu betrachten. Positiv hervorgehoben wird die Stärkung des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes als zentrale Struktur für Medienbildung und Prävention. Angesichts der zunehmenden Bedeutung digitaler Medien für die Lebenswelt junger Menschen, unterstützen die BAJ und die Landesstellen ausdrücklich, dass Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes auch medienbezogene Fragestellungen und Herausforderungen verstärkt in den Blick nehmen. Voraussetzung dafür sind Angebote, die inklusiv, leicht verfügbar und für unterschiedliche Alters- und Zielgruppen (Kinder- und Jugendliche, Eltern, Fachkräfte) zugänglich sind. Darüber hinaus werden die Verknüpfung von Medienbildung, Prävention und Gesundheit, die stärkere Verantwortung von Plattformanbietern sowie die Auseinandersetzung mit Chancen und Risiken Künstlicher Intelligenz befürwortet.

Ein wesentlicher Schwerpunkt der Handlungsempfehlungen liegt auf der Frage altersgerechter Zugänge für digitale Dienste. Die Expertenkommission stellt dazu zwei mögliche Ansätze zur Diskussion: eine gesetzliche Mindestaltersgrenze von 13 Jahren für bestimmte Social-Media-Dienste (Option 1) und einen risikobasierten Ansatz, der einzelne Social-Media-Funktionen entsprechend ihres Gefährdungspotenzials altersabhängig beschränkt (Option 2). Die BAJ und die Landesstellen sprechen sich für einen risikobasierten Ansatz aus (Option2). Dieser ermöglicht eine differenziertere Berücksichtigung unterschiedlicher Risikoformen digitaler Dienste und entspricht dem Grundgedanken eines modernen Kinder- und Jugendmedienschutzes, Risiken möglichst bereits auf Ebene der Angebotsgestaltung zu reduzieren (Safety by Design).

Kritisch werden Handlungsempfehlungen gesehen, die neue gesetzliche Regelungen oder Institutionen schaffen wollen, ohne deren fachlichen Mehrwert ausreichend zu begründen. Dies betrifft insbesondere die vorgeschlagene familienrechtliche Rahmung der elterlichen Medienerziehung sowie die Einrichtung einer bundesweiten „Kinderonlinewache“. Es sollte zunächst geprüft werden, ob die angestrebten Ziele nicht bereits anhand bestehender Rechtsgrundlagen und Unterstützungsstrukturen erreicht werden können. Darüber hinaus weisen BAJ und Landesstellen auf unscharfe Definitionen und offene Umsetzungsfragen innerhalb der Empfehlungen hin. Für die weitere politische und fachliche Diskussion bedarf es einer Konkretisierung zentraler Begriffe, Zuständigkeiten und Zielsetzungen.

Insgesamt geben die Handlungsempfehlungen einen wichtigen Impuls für die Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendschutzes in der digitalen Lebenswelt. Für eine wirkungsvolle Umsetzung braucht es jedoch ausreichende finanzielle Ressourcen, ein abgestimmtes Vorgehen zwischen nationaler und europäischer Ebene sowie die konsequente Stärkung und Absicherung bestehender Präventions-, Beratungs- und Unterstützungsstrukturen.

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e. V.