Grundlegende Systematik und ethische Aspekte
„Generationen“ haben als gesellschaftswissenschaftliche Kategorie lange Zeit weniger Aufmerksamkeit erfahren als die Kategorien „Schicht“ (bzw. deren Abwandlungen „Klasse“ oder „Milieu“) sowie „Geschlecht“ (bzw. „Gender“). In den letzten Jahren ist jedoch ein bemerkenswertes Erstarken des Interesses an den Beziehungen, Konflikten und Gerechtigkeitsfragen zwischen den Generationen zu beobachten. So ist die „Verantwortung für kommende Generationen“ seit dem Aufkommen der ökologischen Bewegung eine viel zitierte Begründung dafür, dass die Natur geschützt werden sollte (siehe z. B. den „Brundtland-Bericht“, WCED 1987). Auftrieb erhielt die Debatte um „Generationengerechtigkeit“ aber auch aufgrund der demografischen Entwicklung und der Krise der Sozialversicherungssysteme in alternden Industriestaaten. In wirtschaftlicher Hinsicht hat das Politikziel „Generationengerechtigkeit“ unmittelbare Relevanz für Renten-, Pflege-, Gesundheits- bzw. die Finanz- und Haushaltspolitik insgesamt. Die menschengemachte Erderwärmung und die Alterung der Gesellschaft sind also zwei der drängenden Herausforderungen, die das Verhältnis zwischen den Generationen prägen. „Fridays for Future – Saturdays for Social Security“ ist eine griffige Formel, die beide Bereiche verknüpft.
Welches Politikfeld als „generationenrelevant“ wahrgenommen wird, ist immer auch eine Frage des Framing. Lange Zeit galten Friedenssicherung und Abrüstung nicht als Thema der Gerechtigkeit zwischen den Generationen. Das nukleare Risiko der Selbstauslöschung der Menschheit war zwar seit den 1950er Jahren da, aber Abrüstungsdebatten haftete lange etwas Verstaubtes an. Objektiv gesehen müsste Friedenssicherung als Generationenthema geframt werden. In der Forschung zu existenziellen Menschheitsrisiken wird eine hohe Wahrscheinlichkeit angenommen, dass es innerhalb der Lebenszeit eines heute geborenen Kindes zum großflächigen Einsatz von Atomwaffen kommt. Der derzeitige Umgang mit Atomwaffen ist also nicht zukunftsfähig. Während das Problem des Klimawandels immerhin als Menschheitsproblem erkannt wird und aktiv über Problemlösungen nachgedacht wird, ist „Krieg“ bisher nicht in gleicher Weise als ein Problem erkannt worden, dass wir „lösen“ müssen, wenn wir als Menschheit langfristig überleben wollen.
Generation und Gerechtigkeit
Eine vollständige Theorie der Gerechtigkeit zwischen den Generationen hat zu klären, wer (Empfangende) von wem (Abgebende) wieviel (Muster; Umfang) von was (Wertmaßstab; „Währung“; bei Theorien der Verteilungsgerechtigkeit das sogenannte Distribuendum) erhalten soll. In der exponentiell wachsenden Literatur zu Generationengerechtigkeit sind alle diese W-Fragen umstritten. Nicht strittig ist allerdings, dass sich Fragen der Gerechtigkeit zwischen den Generationen (= intergenerationelle Gerechtigkeit; Generationengerechtigkeit), dem Wortsinn von „inter = zwischen“ entsprechend, nicht zwischen Zeitgenossen des gleichen Alters stellen. Gerechtigkeit innerhalb einer (wie auch immer definierten) Generation ist das Reich der intragenerationellen Gerechtigkeit. Die intragenerationelle Gerechtigkeit bezieht sich auf Menschen gleichen Alters, die durch Wohlstand, Gesellschaftsschicht, Geschlecht, ethnische Zugehörigkeit, Religion usw. getrennt sein können. Die intergenerationelle Gerechtigkeit bezieht sich auf Menschen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Position in der Zeit (Vergangenheit, Gegenwart, Zukunft) getrennt sind (vgl. Abbildung 1). Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ umfasst also ein spezifisches Element der Gerechtigkeit und deckt somit nicht alles ab, was moralisch bzw. gerecht ist. Gerechtigkeit zwischen den Generationen ist ein abgegrenztes Feld der Gerechtigkeit, auch wenn es Wechselwirkungen zu Fragen der intragenerationellen Gerechtigkeit geben mag.
Der Begriff „Generationengerechtigkeit“ umfasst ein spezifisches Element der Gerechtigkeit und deckt somit nicht alles ab, was moralisch bzw. gerecht ist. Gerechtigkeit zwischen den Generationen ist ein abgegrenztes Feld der Gerechtigkeit, auch wenn es Wechselwirkungen zu Fragen der intragenerationellen Gerechtigkeit geben mag.
Abbildung 1: Was heißt „inter“? Was heißt „intra“? Quelle: Eigene Darstellung
Was sind „Generationen“ und wie kann man sie vergleichen?
Umstritten ist in aber bereits die scheinbar eindeutige Frage, wer wem etwas schuldet, denn der Begriff „Generationen“ ist mehrdeutig. Literatur zu „familialen Generationen“ nimmt das Gegensatzpaar Kinder-Eltern in den Blick – der vorliegende Text klammert aber diese Frage fortan aus. Umfragen zeigen, dass es kaum noch einen Konflikt zwischen Eltern und Kindern (familiale Generationen) gibt, während hingegen ein Konflikt zwischen Alten und Jungen, vor allem in wohlfahrtsstaatlichen Transfersystemen, existiert (vgl. Liebig/Scheller 2007). Dagegen bezieht sich die „chronologische“ (synonym: „demografische“) Bedeutung des Generationenbegriffs auf das Geburtsjahr bzw. die Kohortenzugehörigkeit. Hier wiederum können zwei unterschiedliche Gegensatzpaare in den Blick genommen werden: jung-alt oder heutig-zukünftig. Der vorliegende Text beschäftigt sich also mit den beiden Fragen, was die „Jungen“ den „Alten“ schulden (und umgekehrt) sowie was die „heutigen Menschen“ den „künftigen Menschen“ schulden. Ob die heute Lebenden ihren nicht mehr existierenden Vorfahren etwas schulden, wird hier ausgeklammert. Diese Frage ist abhängig davon, welcher Status den Toten zugesprochen wird, was von Kultur zu Kultur variiert. Er beschäftigt sich nicht damit, was Eltern ihren Kindern schulden (und umgekehrt).
Bleiben wir also beim chronologischen Generationenbegriff: Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Jahrgänge, die zu einem bestimmten Zeitpunkt die Unterdreißigjährigen stellen, als die junge Generation, die 30–60-Jährigen als die mittlere und die Übersechzigjährigen als die alte Generation bezeichnet. Die Grenzen zwischen solchen „Generationen“ (Altersgruppen) werden häufig durch Rechtsnormen definiert, die an ein bestimmtes kalendarisches Alter anknüpfen, z. B. das gesetzliche Renteneintrittsalter. Nach dieser Definition leben stets mehrere „chronologische Generationen“ gleichzeitig.
Zweitens wird das Wort „Generation“ verwendet, um die Gesamtheit der heute lebenden Kohorten zu bezeichnen. In diesem Sinn lebt jeweils nur eine Generation zu einer konkreten Zeit. Zur Unterscheidung dieser beiden Bedeutungen des chronologischen Generationenbegriffs wird nachfolgend von „Generationen“ im engen oder weiten Wortsinn gesprochen.
Vergleich „Menschen heute – Menschen morgen“
Die Betroffenheit bestimmter Generationen ist mit Blick auf deren Gesamtlebensverlauf wichtig, um ein Urteil fällen zu können. Man stelle sich vor, zwei Kohorten werden nur in einem Jahr ihres Lebens verglichen, etwa die 45-Jährigen des Jahres 1950 mit den 45-Jährigen des Jahres 1980. Man stelle sich zweitens vor, die 45-Jährigen des Jahres 1950 und die 45-Jährigen des Jahres 1980 werden für ihre jeweils fünf nächsten Lebensjahre miteinander verglichen. Dann, drittens, für ihre jeweils 30 nächsten Lebensjahre. Und viertens werden die 45-Jährigen des Jahres 1950 und die 45-Jährigen des Jahres 1980 über ihren gesamten Lebensverlauf miteinander verglichen. Der letzte Vergleich ist offensichtlich der aussagekräftigste. Man verbindet bei einem solchen Vergleich zwei Längsschnittuntersuchungen miteinander. Dieses Grundmuster des Generationenvergleichens (siehe Abbildung 2) lässt sich auf prinzipiell alle Politikfelder anwenden.

Das soll nun an zwei Beispielen näher beleuchtet werden. Kombiniert man das Grundmuster mit dem weltweiten Temperaturanstieg (Politikfeld: Klimaschutz, siehe Abbildung 3), so zeigt sich eine unterschiedliche Betroffenheit der verschiedenen Kohorten über ihre ganze Lebenszeit. Eine im Jahr 1950 geborene Person, die im Jahr 2020 ihren siebzigsten Geburtstag feiert, hat den Temperaturanstieg erst relativ spät im Leben erfahren. Eine im Jahr 2020 geborene Person, die statistisch gesehen bis zum Jahr 2100 leben wird, dürfte hingegen ihr ganzes Leben lang erhöhte Temperaturen erleben. Das bedeutet, dass diese Person über ihr gesamtes Leben hinweg weitaus mehr negative Folgen des Klimawandels erfahren wird als die 1950 geborene Person.

Als zweites Beispiel soll die Betroffenheit vom demografischen Wandel in der Rentenversicherung dienen, welches sich auf die Renditen jeder Generation niederschlägt. Abbildung 4 illustriert, wie der Ruhestandseintritt der Babyboomer die Rendite für eine bestimmte Generation abschwächt – für einige Jahrzehnte müssen wenige Junge viele Alte finanzieren. Wenn einige Jahrzehnte später der Bevölkerungsaufbau von Deutschland wieder homogener geworden ist – wenige Junge müssen wenige Alte finanzieren – so steigt die Rendite für die später Geborenen wieder an.

Betrachten wir auch hier zunächst den untersten Teil: Eine im Jahr 1950 geborene Person, die im Jahr 2020 ihren siebzigsten Geburtstag feiert, hat innerhalb des Systems der gesetzlichen Rentenversicherung die höchste Rendite, eine im Jahr 1980 geborene Person, die 2050 ihren siebzigsten Geburtstag feiert, voraussichtlich die niedrigste Rendite. Diese Systematik lässt sich noch auf viele weitere Politikfelder anwenden, z. B. Bildungspolitik oder Pandemiepolitik. Alle Anwendungsfälle haben gemeinsam, dass diese (erste) Art der Generationengerechtigkeit einher geht mit Narrativen wie „Zukunftsorientierung“, „Enkeltauglichkeit“ oder „Nachhaltigkeit“.
Jung-Alt-Vergleich als zweite Art der Generationengerechtigkeit
Wer jetzt jung ist, wird später alt sein; und wer heute alt ist, war früher jung. Sofern man unterstellt, dass das Leben jeder Einzelperson exakt die gleiche Zahl von Jahren umfasst, gehört jede Person reihum gleich lange allen Altersgruppen an (vgl. Daniels 1988). Lässt sich damit die Ansicht vertreten, dass ein Vorteil während einer bestimmten zeitlichen Phase des Lebens eine Last während einer anderen Phase kompensieren darf? Also wäre es z. B. vertretbar, dass junge Menschen während der ersten Hälfte ihres Berufslebens eine schlechte soziale Absicherung (in Bezug auf Kündigungsschutz etc.) haben, wenn sie dafür in der zweiten Hälfte eine bessere Absicherung haben? Schließlich macht man wie erwähnt üblicherweise beide Phasen durch. Ungleichheiten zwischen Altersgruppen wären also prima facie nicht zu beanstanden.
Gegen obigen „Gesamtlebensansatz“ bei Theorien der Generationengerechtigkeit gibt es Einwände in manchen, spezifischen Kontexten. Denn nach dem Ansatz wäre es z. B. auch nicht ungerecht, wenn Junge ausbeuterische Zwangsarbeit für Ältere leisten müssten – schließlich werden sie auch mal alt, und werden dann ihrerseits die nächste junge Generation ausbeuten. Findet man dies intuitiv problematisch, so wird man den „Gesamtlebensansatz“ ergänzen wollen. Es folgt, dass auch in einer Momentaufnahme-Analyse („Altersgruppenvergleich“, vgl. Bidadanure 2021; Tremmel 2019) die Ungleichheiten nicht zu extrem werden dürfen, wenn der Zustand noch als hinnehmbar gelten soll. Eine zu große Ungleichheit (spartanische Jugend; luxuriöses Alter) kann unmoralisch sein, selbst wenn sie im Gesamtlebensverlauf für alle Kohorten in gleicher Weise gilt (vgl. McKerlie 2013). In Abbildung 2 wird jetzt die durchgezogene Linie („Momentaufnahme 2020“) betrachtet, nicht mehr wie vorhin die Generationenabfolge. Wir können auch hier wieder verschiedene Politikfelder unterlegen. Ein Themenfeld, auf dem solche Altersgruppenvergleiche ungünstig für kommende Generationen ausgehen, ist das Wahlrecht. Denn Unter-18-Jährige haben dieses zentrale Bürgerrecht bis heute bei vielen Wahlen nicht, während Ältere davon profitieren. Ein zweites Themenfeld ist die Wehrpflicht bzw. allgemeine Dienstpflicht/verpflichtendes Gesellschaftsjahr für junge Menschen. Hier sind die Dinge noch im Fluss. Aber wenn es in Deutschland künftig nur eine Aktivdienstgeneration gibt, eben stets diejenigen, die gerade jung sind, so könnte die Jung-Alt-Gerechtigkeit verletzt sein. In anderen Ländern werden alle Menschen bis 60 Jahren als mobilisierungsfähig angesehen, und eine Dienstpflicht wird nicht einseitig den jungen Menschen auferlegt. Wenn die weltpolitische Lage es erfordere, so wäre es generationengerechter, wenn auch in Deutschland dann alle Menschen am Anfang und am Ende ihres Berufslebens gemustert werden, sofern sie bisher noch keinen Zivil- oder Wehrdienst oder ein Freiwilliges Jahr geleistet haben.
Die Anwendungsfälle der zweiten Art der Generationengerechtigkeit (also der Jung-Alt-Gerechtigkeit) haben gemeinsam, dass sie einher geht mit Narrativen wie „Gerontokratie vermeiden“, „Der Jugend eine Stimme geben“, „Keine Herrschaft der Alten über die Jungen“ usw.
Noch zwei methodische Anmerkungen: 1) Es ist irreführend, wenn manchmal zu lesen ist, Theorien der Generationengerechtigkeit können sich entweder auf Jahrgänge (cohorts) oder auf Altersgruppen (age groups) beziehen (vgl. Gosseries 2023). Altersgruppen sind auch aus Jahrgängen zusammengesetzt. Die elementare Einheit bei chronologischen Generationen ist stets die Kohorte, also das Jahrgangs-Kollektiv, auch bei Momentaufnahme-Analysen.
2.) In der Literatur wird es teilweise für wichtig gehalten, zwischen Generationen zu unterscheiden, die sich überlappen, und solchen, die sich nicht überlappen (etwa, wenn es um das Nicht-Identitäts-Argument geht). Wenn beispielsweise die Menschen, die im Jahr 2025 leben, mit den Menschen verglichen werden, die 1970 lebten, wird es einige Überschneidungen geben (d. h. es wird einige Menschen geben, die im Jahr 1970 und auch im Jahr 2025 lebten/leben). Nur wenn viel Zeit zwischen den beiden verglichenen Gruppen liegt, z. B. zwischen 2025 und 2300, handelt es sich um einen Fall von nicht überlappenden Generationen. „Vergleiche zwischen sich nicht überlappenden Generationen“ sind stets ein Unterfall aller „Menschen heute – Menschen morgen“-Vergleiche. Sie sind aus logischen Gründen niemals Alt-Jung-Vergleiche.
Fazit: Der Vergleich „Menschen heute – Menschen morgen“ und der Jung-Alt-Vergleich kann beim gleichen Politikfeld bzw. Indikator unterschiedliche Ergebnisse bringen. Nehmen wir noch mal das Problemfeld Klimawandel und den Indikator des Temperaturanstiegs: Da junge Menschen Hitze i.d.R. besser vertragen als alte, steht die heutige junge Generation (die Menschen, die in der Gegenwart 0–30 Jahre alt sind, und noch eine Restlebenserwartung von 60–90 Jahren haben) einmal besser und einmal schlechter da als die Generation, mit der sie verglichen wird (die heutige alte Generation). Aussagen über Generationengerechtigkeit sind also schon deshalb sehr komplex, weil der Generationenbegriff mehrdeutig ist, und es auf die Art des Generationenvergleichs ankommt. Kein Wunder, dass in Talkshows oft aneinander vorbeigeredet wird, sobald es um Generationengerechtigkeit geht.
Gerechtigkeit
Der zweite Wortbestandteil von Generationengerechtigkeit ist „Gerechtigkeit“. Die Idee der Gerechtigkeit ist seit der griechischen Antike ein Gegenstand intensiver philosophischer Debatten. Eine sehr frühe Abhandlung über die Gerechtigkeit findet sich im fünften Buch der Nikomachischen Ethik von Aristoteles (2005). Darin wird eine grundlegende Unterscheidung getroffen: Auf der einen Seite gibt es die „iustitia directiva“, die ausgleichende Gerechtigkeit, die z. B. das richtige Strafmaß festlegt; auf der anderen Seite die „iustitia distributiva“, die aus- bzw. verteilende Gerechtigkeit, welche nach Aristoteles die Verteilung von Gesellschaftsgütern regelt. Systematische Konzepte und Theorien zur Gerechtigkeit zwischen Generationen wurden allerdings erst in den letzten Jahrzehnten formuliert. Diese Zeitverzögerung erklärt sich aus der unterschiedlichen Reichweite des menschlichen Aktionsradius damals und heute. Erst seit dem 20. Jahrhundert hat der Mensch mit der modernen Technik das Potenzial, durch sein Handeln das Schicksal von Menschheit und Natur bis in die ferne Zukunft irreversibel negativ zu beeinflussen (Stichwort: Anthropozän). Weder in der Antike noch in der Renaissance war der Bedarf nach Gerechtigkeitstheorien, die über einen räumlich und zeitlich eng begrenzten Bereich hinausgehen, gegeben.

Schulden wir nachfolgenden Generationen überhaupt etwas?
Nachdem nun die Frage nach den Akteuren („Wer schuldet wem?“) geklärt wurde, stehen drei große Anschlussfragen im Zentrum der Generationenethik: Ist eine Generation ihren Nachfolge-Generationen etwas schuldig? Wenn ja, wieviel? Und wovon eigentlich?
Die erste Frage lässt sich klar bejahen. Aus moralischer Sicht dürfen zufällige Kriterien keine Basis für eine vermeidbare Ungleichbehandlung bzw. für eine mögliche Schlechterstellung sein. Dazu gehört auch der Zeitpunkt der Geburt. Das Diskriminierungsverbot aufgrund zufälliger Kriterien wie Geschlecht oder Hautfarbe gilt universell und wurde aus etablierten Gerechtigkeitstheorien längst in das kodifizierte Recht, z. B. die Menschenrechtserklärungen, übertragen. Das „Können“ ist dabei eine Voraussetzung für das „Sollen“. Da verstorbene Generationen nicht mehr besser- oder schlechter gestellt werden können, bezieht sich das Gebot der Nicht-Schlechterstellung nur auf die nachrückenden Generationen. Aus der Gerichtetheit des Zeitstrahls ergibt sich: Frühere Generationen können spätere schädigen, aber nicht umgekehrt.
Es werden aber weitere Argumente gegen jedwede Pflichten gegenüber kommenden Generationen, v. a. nicht-überlappende Generationen, genannt: 1) das Nicht-Identitäts-Problem; 2) die These der reichen Zukunft (Automatismus-Behauptung); 3) das Problem der unklaren Interessen und Präferenzen künftiger Generationen.
Das Nicht-Identitätsproblem (1) behauptet, dass die jeweils Lebenden keine Verpflichtungen gegenüber künftig Lebenden haben, weil die Existenz Letzterer von den Entscheidungen Ersterer abhängt (vgl. Knell 2015). Konkret dürfte dann etwa ein CO2-intensiver Lebensstil der früher Lebenden nicht von den heute Lebenden kritisiert werden, denn bei jedem anderen Lebensstil hätten sich andere Menschen getroffen und gepaart (vgl. Parfit 2010). Es wären genetisch andere Kinder entstanden, und da die Existenz der de facto entstandenen Kinder oberhalb eines lebensunwerten Minimums liegt, sind deren Vorwürfe gegen ihre Vorfahren unberechtigt. Denn hätten ihre Vorfahren einen weniger CO2-intensiven Lebensstil betrieben, dann wären diese Kinder gar nicht entstanden. Auch wenn das Nicht-Identitäts-Problem sicher ein komplexes Problem darstellt, so kann man mit Blick auf die einschlägige Literatur sagen, dass es im Kontext von Klimapolitik inzwischen als gelöst angesehen werden kann (vgl. Tremmel 2018; skeptischer Meyer 2015).
Die These der reichen Zukunft (2) wird gemeinhin so formuliert: Da die materiellen Problemlösungsmöglichkeiten kommender Generationen größer sein werden als die der heutigen, sind Verschiebungen von finanziellen oder ökologischen Lasten in die Zukunft legitim (vgl. Lomborg 2001, S. 323). Da das Los der früher und der heute Lebenden insgesamt schwerer war bzw. ist als das der künftig Lebenden, ist es nicht ungerecht, von Letzteren mehr zu verlangen. Die These der reichen Zukunft, mit der in der Literatur die Diskontierung künftiger Schäden gerechtfertigt wurde (vgl. Brennan 2007), kann mit Blick auf die Menschheitsgeschichte speziell seit der Neuzeit eine gewisse empirische Evidenz beanspruchen. Im Anthropozän ist jedoch ein solcher Fortschrittsoptimismus zweifelhaft geworden. Erstens ist klärungsbedürftig, was „Fortschritt“ überhaupt sein soll; zweitens wissen wir eben nicht, ob die Rate technologischer Innovationen in der Zukunft so sein wird, wie sie in der Vergangenheit war (vgl. Grunwald 2010). Die Automatismus-Behauptung, die implizit in der These der reichen Zukunft steckt, muss zurückgewiesen werden. Ein Automatismus in der Geschichte – wie er von der Geschichtsphilosophie unterstellt wird – ist Theorien der Generationengerechtigkeit fremd. Die Generationenethik sagt nicht, wie es kommen wird, sondern nur, was wir aus ethischen Gründen tun sollten. Die Bestimmung von Ausmaß und Bezugsgröße von Generationenpflichten darf nicht mit der Prognose, ob diese erfüllt werden, verwechselt werden. In einer historisch einmalig gefährlichen Situation, die durch immer mehr Staaten mit Atomwaffen und durch den anthropogenen Klimawandel gekennzeichnet ist, besteht die Gefahr, dass die heute Lebenden durch ihre Handlungen das Wohl zahlreicher künftig Lebender gravierend reduzieren werden; selbst eine Selbstauslöschung der Menschheit ist denkbar. Unsere Ungewissheit und mangelnde Prognosefähigkeit sprechen für die Beachtung des Vorsichtsprinzips.
Das Problem der unklaren Interessen und Präferenzen künftiger Generationen (3), ist komplex und lässt sich nicht vollständig entkräften. Die künftigen Generationen sind zwangsläufig ein nicht-auskunftsfähiger Auftraggeber. Dies wiederum heißt nicht, dass dieses Problem moralische Verpflichtungen gegenüber der Nachwelt invalidiert. Vertreter von bedürfnisorientierten Ansätzen (wie Ernest Partridge, Ian Gough, Lukas Meyer oder Jörg Tremmel) argumentierten, dass nicht Nutzen, Präferenzen, Interessen oder Wünsche die „Währung“ sind, sondern schlicht die Grundbedürfnisse aller Menschen (früherer, heutiger und künftiger). Damit verliert das Unsicherheitsproblem erheblich an Bedeutung (vgl. Tremmel 2012, S. 119–212).
Wieviel schulden wir nachfolgenden Generationen?
„Wieviel erhalten?“ fragt im Sinne der „austeilenden“ Gerechtigkeit nach der gerechten Verteilung von Ressourcen, Gütern und Lasten. Die große Mehrheit aller Philosophen vertritt im Hinblick auf intergenerationelle Gerechtigkeit keinen absoluten, sondern einen komparativen Standard, also einen, der den erstrebenswerten Level einer Generation im Vergleich mit anderen Generationen festlegt. Im Rahmen solch komparativer Standards werden strikt egalitaristische Prinzipen („genauso gut wie“) nur sehr selten postuliert. Oft werden in der Literatur zur Generationengerechtigkeit komparative Standards zusammen mit der Formulierung „mindestens genauso gut“ verwendet, aber auch das Wort „besser als“ wird gebraucht. Einige Beispiele: Ähnlich wie John Locke rund 300 Jahre früher („mindestens so viel und so gut“, Locke 1977 Sekt. 4) schreibt der Philosoph Otfried Höffe: „Verantwortungsvolle Eltern hinterlassen ihren Kindern ein Erbe, das möglichst größer (Hervor. J. T.) ausfällt, als sie es von ihren Eltern übernommen haben.“ (Höffe 2007, S. 6) James Woodward fasst es in ähnliche Worte: „Jede Generation sollte für nachrückende Generationen eine Bandbreite an Ressourcen und Chancen hinterlassen, die mindestens gleich groß (Hervor. J. T.) ist wie die Bandbreite der eigenen Ressourcen und Chancen.“ (Woodward 1986, S. 19) In ähnlicher Weise schlägt Dieter Birnbacher vor: „Was er ererbt hat, soll er ungemindert („Bewahren“) und womöglich gesteigert („Bebauen“) (Hervor. J. T.) an die Zukünftigen weitergeben, sowohl als Privatmann als auch als Vertreter eines Kollektivs.“ (Birnbacher 1988, S. 220) Aber auch die Auffassung, dass Generationengerechtigkeit eine (nicht durch „vielleicht“ oder „möglichst“ eingeschränkte) Verpflichtung beinhaltet, das Wohl nachrückender Generationen zu steigern, hat ihre Anhänger, und dies quer durch alle Parteien bzw. politische Richtungen. Der Ökonom Richard Hauser formuliert: „Jede Generation sollte an die nachfolgende einen positiven Nettotransfer leisten, der höher (Hervor. J. T.) ist als jener, den sie von ihrer Vorgängergeneration empfangen hat.“ (Hauser 2004, S. 36)
Aus moralischer Sicht dürfen zufällige Kriterien keine Basis für eine vermeidbare Ungleichbehandlung bzw. für eine mögliche Schlechterstellung sein. Dazu gehört auch der Zeitpunkt der Geburt.
Karl Marx legt im dritten Band des Kapitals einen ganz ähnlichen Gedanken nieder: „Selbst eine ganze Gesellschaft, eine Nation, ja alle gleichzeitigen Gesellschaften zusammengenommen, sind nicht Eigentümer der Erde. Sie sind nur ihre Besitzer, ihre Nutznießer, und haben sie als boni patres familias den nachfolgenden Generationen verbessert (Hervor. J. T.) zu hinterlassen.“ (Marx 1975, S. 784) Auch der Autor dieses Beitrags stellt sich mit seiner Konzeption von Generationengerechtigkeit als „Ermöglichung von Besserstellung“ in diese Reihe (vgl. Tremmel 2012, S. 289 ff.). Aus seiner Sicht würden Vertreter aller Generationen unter dem Rawlsschen Schleier der Unwissenheit (vgl. Rawls 1979) gegen eine Gleichstellung aller Generationen votieren (vgl. Tremmel 2012, S. 221 ff.).
Je nachdem, ob die Formulierung „mindestens so gut wie“ oder „besser als“ verwendet wird, hat dies unterschiedliche Implikationen. Die erste Variante gehört noch zu den egalitaristischen Standards, wenn auch in abgeschwächter Form, die zweite jedoch nicht.
Was schulden wir nachfolgenden Generationen?
Die axiologische Frage „Was erhalten?“ behandelt die Frage, was eigentlich das intrinsisch wertvolle Gut ist, welches im Generationenvergleich erhalten bzw. weitergegeben werden sollte. Als alternative intrinsische Ziele von gesellschaftlichen Arrangements werden in der Fachliteratur einerseits „Kapital“ und andererseits „Wohl“ (im Sinne von Bedürfniserfüllung) postuliert. Der ersten Ansicht zufolge ist die gesamte Generationenerbschaft mit dem finanzwirtschaftlichen Kapitalbegriff zu fassen, wobei diese Erbschaft z. B. in „Naturkapital“, „Sachkapital“, „Finanzkapital“, „kulturelles Kapital“, „Sozialkapital“ und „Wissenskapital“ aufgegliedert werden kann. Nach der zweiten Sichtweise kommt es hingegen darauf an, der Nachwelt ausreichend Chancen auf Bedürfnisbefriedigung (als Ergebnis einer bestimmten Güterausstattung) zu hinterlassen (vgl. Page 2007; Tremmel 2012; 2019).
Die große Mehrheit aller Philosophen vertritt im Hinblick auf intergenerationelle Gerechtigkeit keinen absoluten, sondern einen komparativen Standard, also einen, der den erstrebenswerten Level einer Generation im Vergleich mit anderen Generationen festlegt.
Ein Gesamt-Schicksal von konkreten Generationen dürfte sich jedoch wissenschaftlich-quantitativ kaum ermitteln lassen. Insofern sind Aussagen darüber, welche Generation es besser oder schlechter getroffen hat, immer nur auf Teilbereiche (z. B. Klimawandel, Rentenversicherung, Staatsverschuldung, Krieg und Frieden etc.) begrenzt.
Weitere Forschungsfelder
Dieser Aufsatz kann nur den Blick auf ein fast unbegrenztes Forschungsfeld öffnen. Im Hinblick auf die Vermeidung von Präsentismus ergeben sich z. B. folgende Anschlussfragen:
- Wie können wir eine Kultur des langfristigen Denkens und der Zukunftskompetenz etablieren?
- Mit welchen politischen Institutionen (z. B. Zukunftsrat) lässt sich eine Kultur des langfristigen Denkens und der Zukunftskompetenz etablieren?
In Bezug auf die Vermeidung von Gerontokratie ergeben sich z. B. folgende Anschlussfragen:
- Wie können wir eine Kultur der Wertschätzung der Jugend als eigenständige Altersgruppe etablieren?
- Mit welchen politischen Institutionen (z. B. Jugend-Check) lässt sich eine Benachteiligung der jungen Altersgruppe vermeiden?
Zum Autor
joerg.tremmel@uni-tuebingen.de