Eine Analyse der Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament
Institutioneller Rahmen und Wahlbeteiligung
Vom 6. bis zum 9. Juni 2024 hatten die Bürger*innen der Europäischen Union zum zehnten Mal Gelegenheit, das Europäische Parlament, also ihre Volksvertretung auf europäischer Ebene, direkt zu wählen. Gut die Hälfte (50,7 %) der insgesamt 370 Millionen Wahlberechtigten machten von ihrem Wahlrecht Gebrauch, was der Wahlbeteiligung bei der vorangegangenen Wahl 2019 exakt entspricht. 2014 hatte der Wert dagegen nur bei 42,6 % gelegen. Der Anstieg der Wahlbeteiligung hat einerseits mit der wachsenden Polarisierung der Parteiensysteme zu tun, die auf allen politischen Ebenen mobilisierend wirkt. Zum anderen deutet sie auf eine stärkere Europäisierung der Wahlen hin, die – auch wenn sie weiterhin primär unter nationalen Vorzeichen stattfinden – mehr als zuvor von gemeinsamen europäischen Themen bestimmt werden. Wie bei den früheren Wahlen waren die Unterschiede in der Wahlbeteiligung zwischen den Mitgliedstaaten auch dieses Mal gewaltig. Das Schlusslicht bildet hier mit nur 21,3 % das jüngste EU-Mitglied Kroatien, während Belgien, wo eine Wahlpflicht besteht, mit 89,8 % erneut an der Spitze rangiert. Deutschland befindet sich mit seinen 64,8 % ebenfalls im oberen Bereich, was nur knapp hinter dem Rekordwert von 65,7 % bei der ersten Direktwahl 1979 liegt und gegenüber 2019 eine Steigerung um 3,4 Prozentpunkte bedeutet. Positiv ausgewirkt haben dürfte sich dabei auch, dass wie schon bei den vorangegangenen Europawahlen in – dieses Mal – acht Bundesländern zeitgleich Kommunalwahlen stattfanden.
Die unterschiedlichen Wahlbeteiligungen verweisen darauf, dass die Europawahlen auch in institutioneller Hinsicht noch längst nicht so vereinheitlicht sind, wie wir es von den Wahlen auf der nationalen Ebene gewohnt sind. Die Versuche des Europäischen Parlaments, die Wahlrechtsregeln und hier vor allem das Wahlsystem weiter zu harmonisieren – etwa durch die Einführung einer EU-weiten Zwei-Prozent-Sperrklausel – sind in der letzten Legislaturperiode an Widerständen in den Mitgliedstaaten einmal mehr abgeprallt. Der vom Bundesverfassungsgericht gleich zweimal (2011 und 2014) verfügte Wegfall der Zugangshürde bei den nationalen Europawahlen – im Unterschied zu den Bundestags- und Landtagswahlen – hatte deshalb in Deutschland auch 2024 Bestand. Den Anreiz zur Wahl ansonsten chancenloser Parteien verstärkend, führte er dazu, dass neben den Parteien oberhalb der Fünfprozentmarke (Union, SPD, Grüne, FDP, AfD und BSW) gleich sechs weitere Kleinparteien Mandate erringen konnten.
Die unterschiedlichen Wahlrechtsregelungen sind eine – nicht die einzige – Ursache für das Fehlen eines diesen Namen verdienenden europäischen Parteiensystems. Nach wie vor besteht in der EU die paradoxe Situation, dass die europäischen Parteien zwar den Parlamentsbetrieb bestimmen, die Abgeordneten bei den Europawahlen aber nicht als Kandidaten gemeinsamer europäischer Parteienverbünde, sondern nationaler Parteien antreten. Die ca. 15.000 Personen, die sich in den 27 Mitgliedstaaten um die insgesamt 720 Parlamentssitze bewarben, haben sich auf rund 600 Listen von über 200 Parteien verteilt. Erst nach ihrer Wahl schließen sich die Abgeordneten im EU-Parlament zu Fraktionen zusammen. Weil es dabei häufig zu Wechseln und Umgruppierungen kommt, sind Vergleiche mit der vormaligen Parlamentszusammensetzung erschwert. Ähnlich wie im Deutschen Bundestag hängen die Einflussmöglichkeiten des einzelnen Abgeordneten im Europäischen Parlament stark davon ab, dass er oder sie einer Fraktion angehört. Dies erklärt die im Verhältnis zu den über 200 Herkunftsparteien geringe Zahl von bisher sieben und demnächst acht Fraktionen, deren Heterogenität entsprechend groß ist. Sie repräsentieren die auch aus den nationalen Parteiensystemen geläufigen Parteienfamilien: Christdemokraten, Sozialdemokraten, Liberale, Grüne, Linkssozialisten, Nationalkonservative und Rechtspopulisten/-extremisten. Dennoch ist die Zahl der fraktionslosen Abgeordneten im EP traditionsgemäß deutlich höher als in den nationalen Parlamenten.
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Tabelle 1: Ergebnis der Europawahlen nach Stimmen und Sitzen Quelle: Sammy Siegel, Universität Duisburg-Essen
Das Europäische Parlament und die Europawahlen weichen von ihren nationalen Pendants auch darin ab, dass sie durch die degressive, die kleinen gegenüber den großen Mitgliedstaaten begünstigende Kontingentierung der nationalen Sitze den Grundsatz der gleichen Wahl („one man, one vote“) verletzen. Dadurch wird nicht nur der (territoriale) Proporz zwischen den Mitgliedstaaten verzerrt, was unter Demokratiegesichtspunkten vielleicht noch verschmerzbar wäre, sondern zugleich der Parteienproporz (vgl. Müller 2022). Anders als bei den früheren Wahlen zogen den größten Nutzen daraus die Liberalen, während bei den Christdemokraten der EVP und Sozialdemokraten (S&D) Stimmen- und Sitzanteile diesmal annähernd identisch waren. Hauptleidtragende waren die Grünen und die neue ESN-Fraktion, die gemessen an ihrem Stimmenanteil zu wenig Sitze erhielten.
Verschiebung der parteipolitischen Kräfteverhältnisse
Der von den Wahlen erwartete Rechtsruck trat ein, fiel aber wie schon bei den beiden vorangegangenen Wahlen glimpflicher aus als befürchtet. Hatten die in der gemäßigteren nationalkonservativen Fraktion (EKR) und der radikaleren Fraktion „Identität und Demokratie“ (ID) verbundenen Parteien im rechten Spektrum 2019 zusammengenommen ein knappes Fünftel der Sitze gewonnen, ist der gemeinsame Mandatsanteil 2024 auf annähernd 30 % gestiegen. Dieser verteilt sich nun aber auf drei Fraktionen (statt auf zwei), nachdem der deutschen AfD schon im Vorfeld der Wahl von den tonangebenden Kräften in der ID-Fraktion um Marine Le Pen signalisiert worden war, dass sie wegen ihrer als zu radikal empfundenen Positionen in der neu zu bildenden Fraktion keinen Platz mehr haben würde. Mit einer Reihe von Einzelvertretern rechtsradikaler Splitterparteien aus den mittelosteuropäischen Ländern gelang es den 14 AfD-Abgeordneten, eine eigene, 25-köpfige Fraktion zu gründen („Europa der Souveränen Nationen“). Für die Gründung einer Fraktion im Europäischen Parlament sind mindestens 23 Abgeordnete nötig, die aus mindestens sieben Mitgliedstaaten kommen müssen. Inhaltliche Kriterien für den Zusammenschluss gibt es nicht. Die Fraktionen sind deshalb mit den Parteienverbünden, die die nationalen Parteien auf europäischer Ebene gebildet haben, nur zum Teil identisch. Die in „Patrioten für Europa“ umbenannte bisherige ID-Fraktion, in der der französische Rassemblement National weiter zahlenmäßig dominiert, erhielt mit der ungarischen Fidesz und der tschechischen ANO zwei prominente Neuzugänge, die sie in der Fraktionsstärke fast auf Augenhöhe mit der EKR bringen. In dieser stellen die Fratelli d’Italia der italienischen Premierministerin Georgia Meloni und die Vertreter*innen der polnischen PIS zusammen 42 der insgesamt 78 Abgeordneten.
Die immensen, zuletzt noch größer gewordenen Wert- und Interessenunterschiede, die zwischen den Parteienfamilien einerseits und den nationalen Mitgliedstaaten andererseits bestehen, lassen es zweifelhaft erscheinen, ob die EU tatsächlich in der Lage sein wird, gemeinsame Nenner zu finden und genügend Tatkraft zu entwickeln.
Die Gewinne der rechtspopulistischen und rechtsextremen Parteien gingen vor allem zu Lasten der Liberalen (Renew Europe) und der Grünen, während die großen christdemokratischen und sozialdemokratischen Parteienfamilien, die 2019 kräftige Einbußen hinzunehmen hatten, von weiteren Verlusten verschont blieben. In den Verschiebungen spiegelt sich die nach 2019 deutlich veränderte politische Agenda. Erstens drängte das Migrationsthema erneut mit Macht auf die Tagesordnung, zweitens wurden die im Rahmen des Green Deal auch auf EU-Ebene formulierten ehrgeizigen Klimaschutzpläne in Zweifel gezogen und drittens führte der von Russland vom Zaun gebrochene Angriffskrieg in der Ukraine zu einer bis dahin nicht gekannten Polarisierung in außen- und sicherheitspolitischen Fragen. Auf all diesen Feldern konnten sich die Rechtsparteien mit ihren Anti-Positionen profilieren, während die auf Veränderung drängenden Kräfte, die vor allem in den Reihen der Grünen zu finden sind und im Gefolge der „Fridays-for-future-Proteste“ bei den vorangegangenen Wahlen von einer Euphoriewelle getragen worden waren, jetzt zunehmend in die Defensive gerieten und an Zuspruch einbüßten.
Blickt man auf die Ergebnisse in den einzelnen und hier vor allem größeren Mitgliedstaaten, ergibt sich ein disparates Bild. Während die Sozialdemokraten in Deutschland und Frankreich schwach abschnitten, konnten sie sich in Spanien, Italien und den skandinavischen Ländern gut behaupten. In Italien bestätigten die Fratelli d’Italia als stärkste Partei ihre Vormachtstellung im rechten Lager, die 2019 noch klar bei der Lega gelegen hatte. Und in Polen lag die zur EVP gehörende Bürgerplattform Donald Tusks knapp vor der nationalkonservativen PIS. Die starken Verluste der Grünen gingen vor allem auf das Konto Deutschlands, wo die Partei im Vergleich zu 2019 fast die Hälfte ihrer Wählerschaft einbüßte. Die heftigsten Verwerfungen produzierte das Ergebnis in Frankreich. Hier gelang es dem rechtsextremen Rassemblement National, das eindrucksvolle Resultat von 2019 (23,3 %) auf 31,4 % nochmals zu steigern und damit zum ersten Mal aus einer nationalen Wahl als stärkste Kraft hervorzugehen. Die herben Verluste der Partei des Präsidenten, die bis dahin die größte nationale Gruppe in der liberalen Renew Europe-Fraktion stellte, veranlasste Emmanuel Macron noch am Wahlabend, Neuwahlen zur Nationalversammlung anzusetzen. Bei dieser konnten die Rechtsextremen ihren Wahlsieg zwar nicht wiederholen. Sie führten aber zu einer weiteren Dezimierung der ohnehin fragilen Regierungsmehrheit des Staatschefs, die diesen auch auf der europäischen Bühne für den Rest seiner Amtszeit schwächen dürfte.

Der Wahlausgang in der Bundesrepublik – ein Plebiszit gegen die Ampel
Trotz der erwähnten Europäisierung handelt es sich bei den Europawahlen stets auch und sogar vorrangig um Testwahlen der nationalen Politik, bei denen die jeweiligen Regierungsparteien häufig abgestraft werden, also mit Verlusten zu rechnen haben. In der Bundesrepublik traf der „Zwischenwahleffekt“ die Parteien der regierenden Ampelkoalition besonders hart. Hatten diese bei der Bundestagswahl 2021 zusammen noch 51,8 % der Stimmen erreicht, lagen sie jetzt mit 31 % nur knapp über dem Ergebnis der CDU/CSU (30 %). Während die Union ihr vorangegangenes Europawahlergebnis damit halten konnte, fiel die SPD nach ihrem bereits desaströsen Resultat von 2019 auf einen neuen Tiefstwert (13,9 %). Die Grünen mussten nach ihrem Rekordhoch 2019 herbe Einbußen hinnehmen; die FDP stabilisierte sich auf niedrigem Niveau nur knapp über der symbolträchtigen Fünfprozentmarke. Von den kleineren, nicht im Bundestag vertretenen Parteien schlugen sich die Freien Wähler (2,7 %) und die proeuropäische Partei Volt (2,6 %) am besten – letztere dürfte vor allem von enttäuschten Grünen-Anhängern profitiert haben. Gut behaupten konnten sich auch die Satire-Partei Die Partei (1,9 %) und die Tierschutzpartei (1,4 %). Zusammengenommen kamen die sogenannten „Sonstigen“ (ohne die Linke und das BSW) auf 13,1 % der Stimmen.
Für den größten Paukenschlag bei der Wahl sorgte das Ergebnis des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW), das als Abspaltung von der Partei Die Linke erst im Januar 2024 gegründet worden war und jetzt aus dem Stand 6,2 % der Stimmen erzielte. Die gleichzeitige Dezimierung der Linken, die sich gegenüber 2019 mit 2,7 % mehr als halbierte, könnte ein Vorbote für die Verdrängung der Postkommunisten aus dem bundesdeutschen Parteiensystem durch das BSW sein. Gleichzeitig ist sie ein Indikator für die Verschiebung der parteipolitischen Kräfteverhältnisse nach rechts, da das BSW im Unterschied zur Linken in gesellschafts- und migrationspolitischen Fragen Positionen einnimmt, die jenen der Union und zum Teil auch der AfD ähneln (vgl. Wagner/Wurthmann/Thomeczek 2024).
Der Erfolg des BSW hat insofern mit dazu beigetragen, dass das Ergebnis der AfD bei der Europawahl mit 15,9 % niedriger lag, als es die Umfragen noch Anfang des Jahres signalisiert hatten. Der massive Aufschwung, den die Rechtsextremen seit 2022 demoskopisch und bei den Wahlen verzeichneten, Bei der Landtagswahl in Bayern gelang der AfD im Oktober 2023 ein Stimmenzuwachs von 4,4 Prozentpunkten (14,6 %), in Hessen wurde sie mit 18,4 % und einem Plus von 5,3 Prozentpunkten nach der CDU zweitstärkste Partei. war dabei nur vordergründig der schwachen Performance der Ampelregierung geschuldet, die mit ihren Dauerstreitigkeiten ein nach außen hin denkbar schlechtes Bild abgab. Aus ihm sprach vor allem die erhebliche Verunsicherung großer Bevölkerungsteile durch die seit 2020 eingetretenen Krisenereignisse – von der Coronapandemie bis hin zum Krieg in der Ukraine – und den mit ihnen verbundenen ökonomischen und kulturellen Folgen (vgl. Decker 2024a). Dass die Umfragen für die AfD seit Jahresbeginn nachgaben, lag an ihrer ungehemmten Radikalisierung. Nachdem Journalisten Geheimpläne der Partei für eine angeblich millionenfache „Remigration“ hier lebender Zuwanderer enthüllt hatten, gingen zehntausende Menschen auf die Straße, um gegen die vom Rechtsextremismus ausgehenden Gefahren zu demonstrieren. Gleichzeitig wurden Überlegungen, wie man die Demokratie vor solchen Gefahren besser schützen kann, von der Politik entschiedener verfolgt. Die AfD ist damit nicht nur innenpolitisch, sondern auch europaweit noch mehr ins Abseits geraten – symbolhaft markiert durch ihren Spitzenkandidaten Maximilian Krah, der wegen seiner extremistischen Positionen schon vor der Wahl aus der ID-Fraktion ausgeschlossen worden war und später von der eigenen Partei mit einem Auftrittsverbot im Europawahlkampf belegt wurde (vgl. Schläger/Katsioulis/Engels 2024).
Stellt man all dies in Rechnung, muss das Wahlergebnis der AfD, mit dem sie sich gegenüber 2019 um 4,9 Prozentpunkte verbesserte, umso mehr als Warnzeichen gelten. Nimmt man die Linke und das BSW hinzu, haben die europaskeptisch und amerikakritisch eingestellten Randparteien, die die von den Regierungsparteien und der Unionsopposition vertretenen militärischen Unterstützungsmaßnahmen der Ukraine ablehnen und für die russische Seite viel Verständnis aufbringen, ein Viertel der Stimmen bekommen, in Ostdeutschland sogar fast die Hälfte. Blickt man auf die Verteilung nach Altersgruppen, bestätigte sich der schon bei den Landtagswahlen in Bayern und Hessen sichtbar gewordene Trend einer stärkeren Unterstützung der Rechtsextremen auch in der jüngeren Wählerschaft. Hatten in der Altersgruppe der 18- bis 24-Jährigen 2019 nur sechs Prozent für die Rechtsextremen gestimmt, waren es von den 16- bis 24-Jährigen dieses Mal 16 % – dies entspricht einem Zuwachs von zehn Prozentpunkten und liegt auf der Höhe des AfD-Gesamtergebnisses. Über das Wahlverhalten und die Wahlbeteiligung der 16- bis 18-Jährigen gibt es keine separaten Zahlen. Diese Gruppe, die etwa 1,8 % aller Wahlberechtigten ausmacht, war durch die Absenkung des Wahlalters bei Europawahlen auf 16 Jahre 2024 zur Wahl zugelassen. Bei den Bundestagswahlen und der Mehrzahl der Landtagswahlen liegt das Wahlalter nach wie vor bei 18 Jahren (vgl. Kupka 2024). Auffällig ist auch das starke Abschneiden der Kleinstparteien in der jüngsten Wählergruppe, die hier auf etwa ein Drittel der Stimmen kamen, während die Grünen mit einem Verlust von 23 (!) Prozentpunkten (auf 11 %) einen Totalabsturz erlitten.

Neben der veränderten Themenagenda liegt ein Schlüsselfaktor zur Erklärung des guten Abschneidens der AfD bei den Jungwähler*innen in der Social-Media-Strategie der Partei, wo es ihr gelungen ist, insbesondere auf der bei Jugendlichen besonders beliebten Plattform TikTok hohe Reichweiten zu erzielen. Auf den anderen Plattformen (Facebook, Instagram, YouTube) haben die Rechtsextremen ohnehin die Nase vorn (vgl. Hillje 2022). Blickt man auf die Motive der Wahlentscheidung, speist sich diese bei den AfD-Wähler*innen stärker als bei den anderen Parteien aus der Unzufriedenheit mit der eigenen wirtschaftlichen Situation. Gleichzeitig verfügt die AfD längst über einen hohen Stamm an Überzeugungswähler*innen, die ihr auch unter günstigeren wirtschaftlichen Bedingungen bzw. einer besser bewerteten Regierungspolitik die Treue halten.
Folgen für das europäische Regieren
So wie die Europäische Union in vertikaler Hinsicht eine Mischung aus „Staatenbund“ und „Bundesstaat“ darstellt – das Bundesverfassungsgericht charakterisiert sie treffend als „Staatenverbund“ –, bildet sie auf der horizontalen Ebene eine Gemengelage zwischen parlamentarischer und präsidentieller Regierungsform (vgl. Decker 2024b). Letzteres lässt sich insbesondere an dem bis heute ungelösten institutionellen Konflikt ablesen, ob der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs oder das Europäische Parlament das entscheidende Wort bei der Besetzung der Kommissionsspitze hat. Konnte sich das Parlament 2014 mit der Wahl des zuvor als Spitzenkandidaten der EVP aufgestellten luxemburgischen Premierminister Jean-Claude Juncker in dieser Frage erstmals gegen den Rat durchsetzen, drehte dieser 2019 den Spieß um, indem er die Wahl des als Spitzenkandidaten nominierten CSU-Politikers Manfred Weber vereitelte und an dessen Stelle die deutsche Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen als Kommissionspräsidentin oktroyierte. 2024 wurde ein Machtkampf vermieden, weil von der Leyen unter den Staats- und Regierungschefs genügend Rückhalt besaß und sie zusätzlich zuvor bereits zur Spitzenkandidatin ihrer christdemokratischen Parteienfamilie gekürt worden war. Allerdings blieb offen, ob sie bei ihrer Wiederwahl im Parlament eine ausreichende Mehrheit erhalten würde. Tatsächlich fiel diese mit 401 Stimmen (40 mehr als benötigt wurden) größer aus als fünf Jahre zuvor, weil es von der Leyen gelang, über die sie tragende Kernkoalition von Christdemokraten, Sozialdemokraten und Liberalen hinaus auch Unterstützung aus den Reihen der Grünen und der Nationalkonservativen zu erhalten.
So wie die Europäische Union in vertikaler Hinsicht eine Mischung aus „Staatenbund“ und „Bundesstaat“ darstellt – das Bundesverfassungsgericht charakterisiert sie treffend als „Staatenverbund“ –, bildet sie auf der horizontalen Ebene eine Gemengelage zwischen parlamentarischer und präsidentieller Regierungsform.
Blickt man auf die Mehrheitsverhältnisse, dürfte von der Leyen in der kommenden Wahlperiode noch stärker auf ihre Kernkoalition setzen. Eine alternative Mehrheitsbildung mit den Grünen, wie sie in der letzten Periode noch möglich war und mit dazu beitrug, den Green Deal durchzusetzen, scheidet weitgehend aus, was ein weiteres Verwässern der ambitionierten Klimaschutzziele befürchten lässt. Umgekehrt stellt sich mit Blick auf das Erstarken der rechtspopulistischen und rechtsextremen Kräfte die Frage, ob die Kommissionspräsidentin in anderen Politikbereichen – etwa der Migrationspolitik – versucht sein könnte, Gesetzgebungsmehrheiten mithilfe der EKR- oder sogar der PfE-Fraktion zu organisieren, was sie in Konflikt mit den anderen Teilen ihrer Mehrheit, vor allem den Sozialdemokraten bringen würde. Diese werden deshalb vermutlich auf klaren Absprachen und Verfahrensregeln bestehen, um ein schleichendes Abdriften der EVP in das Lager der Rechtsparteien zu verhindern.
Um die Auswirkungen und das Ausmaß des Rechtsrucks zu ermessen, genügt es allerdings nicht, nur auf das Europäische Parlament zu schauen. So wichtig dieses als mitregierendes Organ inzwischen geworden ist, sind es weiterhin die durch ihre Regierungen vertretenen Mitgliedstaaten, die im Regierungssystem der EU die maßgeblichen Entscheidungen prägen und darüber die Geschicke der europäischen Politik lenken. Ihre Bedeutung zeigt sich bereits bei der Konstituierung der Kommission. Während deren Spitze im Zusammenwirken von Rat und Parlament europäisch bestellt wird, obliegt die Nominierung der einzelnen Kommissare allein den mitgliedstaatlichen Regierungen. Dies hat zur Folge, dass die Kommission in ihrer Zusammensetzung eher die nationalen Wahlergebnisse reflektiert als das Ergebnis der Europawahlen. Lediglich über die Ressortzuteilung kann die Kommissionspräsidentin weitgehend autonom entscheiden.

Die Dominanz der politischen Rechten ist im Rat deutlich stärker ausgeprägt als im Parlament. Während die Christdemokraten elf der 27 Regierungen anführen, stellen die Sozialdemokraten nur noch vier Regierungschefs und damit genauso viele wie die Liberalen. Unter ihnen befindet sich auch der slowakische Premier Robert Fico, dessen Smer-Partei man trotz ihrer nominellen Zugehörigkeit zu S&D-Fraktion In der SPE, dem Parteienverbund der europäischen Sozialdemokraten, wurde ihre Mitgliedschaft 2023 suspendiert. eher in die rechtspopulistische Familie einreihen müsste. Deren Vertreter*innen stehen heute in drei Ländern – Italien, Ungarn und Tschechien – an der Regierungsspitze, in weiteren drei Ländern – Schweden, Finnland und den Niederlanden – sind sie an der Macht direkt oder indirekt beteiligt. Belgien, Österreich und Frankreich (wenn es dort zur Bildung einer vom Rassemblement National mitgetragenen Regierung kommt) könnten sich zu dieser Gruppe noch in diesem Jahr hinzugesellen. Gegen den Trend fiel in der jüngsten Zeit allein das Wahlergebnis in Polen aus. Dort gelang es der Bürgerplattform unter dem früheren EU-Ratspräsidenten Donald Tusk, die nationalpopulistische PIS (Recht und Gerechtigkeit) 2023 von der Regierungsmacht zu verdrängen. Diese blieb aber trotz hoher Verluste mit 35,4 % die stärkste Kraft und stellt mit Andrzej Duda weiterhin den Staatspräsidenten.
Die politischen Leitlinien für die nächste Kommission, die von der Leyen nach ihrer Wiederwahl formuliert und dem Parlament vorgetragen hat, rücken die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der EU in den Mittelpunkt. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer Fortentwicklung des digitalen Binnenmarktes, verstärkten Forschungsanstrengungen und Investitionen in Spitzentechnologien sowie der Vereinfachung von Rechtsvorschriften in der Marktregulierung. Gegen den protektionistischen Trend sollen neue Handelsabkommen geschlossen und bestehende weitergeführt, dabei aber zugleich Risiken für die eigene Technologie- und Versorgungssicherheit reduziert werden. Den Green Deal möchte die Kommission mit einem Rechtsakt zur beschleunigten Dekarbonisierung der Industrie vorantreiben. In den Bereichen Energie und Mobilität setzt sie anstelle der bisher empfohlenen Entwicklungspfade auf einen stärker technologieoffenen Ansatz.
Neben der Wirtschaft steht als zweites Hauptthema die Sicherheit und „Resilienz“ der Union. Dies schließt die Stärkung der sozialen Säule des europäischen Wirtschafts- und Gesellschaftsmodells ebenso mit ein wie den Schutz der Demokratie und Rechtsstaatlichkeit nach innen und außen, die Steuerung und Begrenzung der Migration und die Steigerung der Verteidigungsfähigkeit. Um beim Aufbau einer „echten“ Verteidigungsunion voranzukommen, wird in der Kommission erstmals das Amt eines Verteidigungskommissars eingerichtet. Darüber hinaus soll eine neue Strategie für die innere Sicherheit entwickelt werden, um Terrorismus und grenzüberschreitende Kriminalität besser bekämpfen zu können. Die bevorstehende Erweiterung der EU nach Ost- und Südosteuropa und die Nachbarschaftspolitik im Mittelmeerraum und Nahen Osten werden als geopolitische Notwendigkeiten betrachtet, um Europas Rolle in der multipolaren Weltordnung zu behaupten.
Die immensen, zuletzt noch größer gewordenen Wert- und Interessenunterschiede, die zwischen den Parteienfamilien einerseits und den nationalen Mitgliedstaaten andererseits bestehen, lassen es zweifelhaft erscheinen, ob die EU auf den genannten Feldern tatsächlich in der Lage sein wird, gemeinsame Nenner zu finden und genügend Tatkraft zu entwickeln. Doch was wäre die Alternative? Optimisten könnten vielleicht darauf verweisen, dass die Gemeinschaft in ihrer jüngeren Vergangenheit schon manchen Krisen getrotzt hat und an ihnen nicht zerbrochen ist – von der Stabilisierung der gemeinsamen Währung über den Austritt Großbritanniens bis hin zur Ukrainepolitik (vgl. Rüttgers/Decker 2017). Daran werden die jetzt in Parlament und Kommission neu in Verantwortung gekommenen Repräsentanten und Amtsträger anknüpfen müssen.
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frank.decker@uni-bonn.de
Foto: Rebecca Meyer