Außerschulische Bildung 1/2024

Demokratische Streitkultur

Die (fast vergessene) Fähigkeit demokratisch zu streiten

Dieser Beitrag ruft den Begriff der demokratischen Streitkultur und die Grundbedingungen demokratischen Streitens in Erinnerung. Wodurch zeichnet sich eine demokratische Streitkultur aus? Was heißt es demokratisch zu streiten und wo liegen die Grenzen demokratischen Streitens? Die These lautet: Eine demokratische Streitkultur bleibt – bei aller notwendigen Kritik an den jeweiligen politischen Verhältnissen und Entscheidungen – auf einen breiten Konsens über ihre Mindest- bzw. Qualitätsstandards angewiesen. Sie bedarf eines verstärkten Eintretens für die fortgesetzte Demokratisierung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und damit von Räumen, in denen Dissens offen zur Geltung gebracht werden kann. Der gegenwärtigen Krise demokratischer Streitkultur kann nur durch mehr demokratisches Streiten und ein verstärktes Streiten für die Demokratie begegnet werden. von Beate Rosenzweig

In den letzten Jahren hat sich die Debatte um die Meinungsfreiheit und den gegenwärtigen Zustand demokratischer Streitkultur eindeutig zugespitzt. Die Rede ist von Sprechverboten, von cancel culture, von Meinungsterror, Hassreden und gezielter Desinformation (fake news), um nur einige der aktuellen Schlagworte zu nennen. Die Ergebnisse der jüngsten Meinungsumfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach zeigen, dass es hierbei nicht nur um feuilletonistische oder in digitalen Filterblasen verbreitete Zuspitzungen geht: Noch nie, so lautet einer der zentralen Befunde, haben sich so viele Bürger*innen kritisch zur demokratischen Meinungsfreiheit geäußert. Fast die Hälfte der Befragten sieht die Meinungsfreiheit in Deutschland in Gefahr. Nur 45 % stimmten der Aussage, „man kann heute in Deutschland seine politische Meinung frei sagen“ zu, 44 % widersprachen und gaben an, „dass es besser sei, vorsichtig zu sein“ (vgl. Petersen 2021). Differenziert nach parteipolitischer Anhängerschaft ergeben sich sehr unterschiedliche Einschätzungen. Während 62 % der AfD-Anhängerschaft die Meinung vertritt, die eigene Meinung nicht frei äußern zu können, liegt der Wert bei der Anhängerschaft der Grünen bei 19 % (vgl. hierzu Menzner/Traunmüller 2023, S. 88 ff.) Begründet wird diese Skepsis vor allem mit einer möglichen gesellschaftlichen Sanktionierung von als „nicht politisch korrekt geltenden Aussagen“. Als „heikle Themen (…), bei denen man sich leicht ‚den Mund verbrennen‘ könne“, wurden genannt „Muslime bzw. der Islam“, „Vaterlandsliebe und Patriotismus“ oder auch das Thema „Emanzipation bzw. die Gleichberechtigung der Frauen“ (Petersen 2021). Das hier zum Ausdruck gebrachte Gefühl eingeschränkter Meinungsfreiheit bezieht sich gerade nicht auf rechtliche Eingriffe in das individuelle Grundrecht auf Meinungsfreiheit, sondern auf die Wahrnehmung der aktuellen politischen Debattenkultur.

Aus demokratietheoretischer Perspektive besteht Einigkeit darüber, dass freiheitliche Demokratien ohne eine gelebte politische Streitkultur nicht vorstellbar sind.

Unabhängig davon, ob man diese Einschätzung teilt oder nicht, so verweist sie doch auf den Befund einer Krise demokratischer Streitkultur, der auch in politiktheoretischen Debatten weitgehend bestätigt wird. Hier geht es nicht allein um (identitätspolitisch begründete) Sprechverbote oder Fragen von political correctness – sondern um eine grundsätzliche Verhältnisbestimmung von politischer Öffentlichkeit und Demokratie. Die liberale Demokratie gerät, so der vorherrschende Tenor, aktuell nicht nur von außen durch sich zuspitzende multiple Krisen verstärkt unter Druck, sondern wird auch von innen durch eine tiefgreifende Transformation demokratischer Öffentlichkeit und politischer Meinungs- und Urteilsbildung gefährdet (vgl. u. a. Münkler 2022). Die wichtigsten Herausforderungen sind die unter den Bedingungen der Digitalisierung zunehmende Fragmentierung des öffentlichen Raumes sowie die von (rechts-)populistischer Seite bewusst verschärfte Polarisierung und Enttraditionalisierung von politischer Öffentlichkeit. Welche Folgen mit diesem weithin diskutierten „neuen Strukturwandel der Öffentlichkeit“ (Habermas 2022, S. 7) für die Zukunft der liberalen Demokratie einhergehen, ist noch keineswegs ausgemacht. Aus demokratietheoretischer Perspektive besteht allerdings Einigkeit darüber, dass freiheitliche Demokratien ohne eine gelebte politische Streitkultur nicht vorstellbar sind.

Demokratischer Minimalkonsens als Grundbedingung demokratischer Streitkultur

Dem Begriff der demokratischen Streitkultur ist lange Zeit in der politikwissenschaftlichen Forschung wenig Aufmerksamkeit zuteil geworden. Noch Anfang der 1990er Jahre konstatierte Ulrich Sarcinelli, sich mit Streit in der Demokratie zu beschäftigen, sei wenig en vogue, der Begriff dementsprechend vage (Sarcinelli 1990, S. 12). Für die aktuelle Debatte gilt dieses Diktum allerdings nicht mehr. Prononciert formuliert haben die vielfältigen Diagnosen einer „Krise der Demokratie“ zu einer verstärkten Auseinandersetzung mit der politischen Streitkultur und aus demokratietheoretischer Perspektive zu einer Aufwertung des „politischen Streits“ geführt (vgl. u. a. Mouffe 2008; Garton Ash 2016; Detjen 2023, Lotter 2023).

Die Zukunft der Demokratie versteht sich keineswegs von selbst. Sie entscheidet sich insbesondere daran, ob eine breite Mehrheit der Bürger*innen bereit ist für die Demokratie zu streiten. Foto: AdB

Den zentralen Ausgangspunkt für eine erste Annäherung an den Begriff demokratischer Streitkultur bildet das für liberale Demokratien konstitutive Grundrecht auf individuelle Meinungsfreiheit (vgl. Detjen 2022; Lotter 2023). In einem vielfach zitierten Grundsatzurteil hat das Bundesverfassungsgericht schon 1958 die enge Verhältnisbestimmung von Demokratie und Meinungsfreiheit betont: Für eine „freiheitlich-demokratische Staatsordnung“ sei die Meinungsfreiheit „schlechthin konstituierend“, denn sie ermögliche „erst die ständige geistige Auseinandersetzung, den Kampf der Meinungen, der ihr Lebenselement ist.“ Die Meinungsfreiheit, so heißt es weiter, ist in gewissem Sinne die Grundlage jeder Freiheit überhaupt“ (BVerfGE 7, 198; 208). Entscheidung vom 15. Januar 1958, Entscheidungssammlung des Bundesverfassungsgerichts, Band 7 (1958), S. 198 ff., hier S. 208 Demokratie ohne individuelle Meinungsfreiheit und damit auch ohne einen ständigen öffentlichen, politischen Meinungsstreit ist demnach schlicht nicht denkbar. Aus dieser engen Verhältnisbestimmung folgt der besondere rechtliche Schutz der Meinungsfreiheit. Rechtliche Einschränkungen sind nur begrenzt möglich und verlangen hohe Hürden der Rechtfertigung. Die Grenzen der demokratischen Meinungsfreiheit liegen gerade nicht im Verbot bestimmter Meinungen, Gesinnungen oder Standpunkte. Im Gegenteil, selbst Meinungen, die sich gegen das Grundgesetz richten, sind durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Dies gilt grundsätzlich, so Mathias Hong, „auch für die Feinde der Freiheit“ (Hong 2020, S. 8). Mögliche verfassungs-, straf- und zivilrechtliche Grenzziehungen können nur dann erfolgen, wenn ein „hinreichendes Bedrohungspotenzial“ (ebd.) entweder für die Verwirklichung individueller Persönlichkeitsrechte und Grundfreiheiten oder für die freiheitlich-demokratische Ordnung insgesamt vorliegt. Im bundesrepublikanischen Kontext sind hier neben den strafrechtlichen Tatbeständen, wie Beleidigung (§185 StGB), Volksverhetzung oder des Verbotes der Verherrlichung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (§130 StGB), vor allem die mit dem Prinzip der wehrhaften bzw. streitbaren Demokratie verbundenen rechtlichen Instrumente der möglichen Verwirkung von Grundrechten (Art. 18 GG) sowie des Parteienverbotes (Art. 21 GG) einschlägig (ebd.).

Das Charakteristikum der Demokratie liegt gerade darin, dass Meinungsstreit nicht autoritär unterdrückt, sondern als Grundbedingung des Politischen anerkannt wird.

Für den demokratischen Meinungsstreit sind damit die rechtlichen Grenzen einerseits weit gesteckt und andererseits Mindeststandards gesetzt. Demokratische Streitkultur konstituiert sich folglich durch einen für eine geregelte Streitaustragung notwendigen Minimalkonsens. „Politisch gestritten werden kann nur“, so Sarcinelli, „wenn nicht über alles gestritten werden muss, wenn die am Streit Beteiligten sicher sein können, dass sie auf einer gemeinsamen Wertgrundlage stehen und dass gewisse Spielregeln des Streitaustrags eingehalten werden.“ (Sarcinelli 1990, S. 35) Demokratischer Meinungsstreit gründet, um es mit den Worten der belgischen Politikwissenschaftlerin Chantal Mouffe zu sagen, auf einem „konfliktorischen Konsens“, das heißt einem „bestimmte(n) Maß an Konsens (…) und an Loyalität gegenüber den ‚ethisch-politischen Prinzipien‘ pluralistischer Demokratie“ (Mouffe 2008, S. 105). Das Charakteristikum der Demokratie liegt dementsprechend gerade darin, dass Meinungsstreit nicht autoritär unterdrückt, sondern als Grundbedingung des Politischen anerkannt wird. Dies setzt eine grundsätzliche Akzeptanz von politischem Dissens vor allem deshalb voraus, weil Demokratie auf den Grundwerten individueller Freiheit und Gleichheit und folglich der Anerkennung von gesellschaftlichem Pluralismus und legitimer politischer Gegnerschaft beruht (vgl. ebd., S. 48). Demokratische Streitkultur ist damit grundsätzlich gewaltfrei und an zivilisierte Formen politischer Konfliktaustragung gebunden. Angesichts der sich vor allem in den sozialen Medien verschärfenden Verbalattacken, von Hassreden, Bedrohungen und zunehmenden tätlichen Angriffen gegen politisch Andersdenkende scheint dieser weithin akzeptierte Minimalkonsens derzeit vermehrt außer Kraft gesetzt. Ganz zu schweigen von direkten Angriffen gegen demokratisch legitimierte Institutionen, wie der von Ex-Präsident Donald Trump beförderte und perfide im Namen der Demokratie erfolgte „Sturm auf das Kapitol“ (06.01.2021) oder der von rechtsradikaler Seite erfolgte Versuch, den Berliner Reichstag zu stürmen (29.08.2020). Hier geht es nicht länger um das Recht auf freie Meinungsäußerung, sondern um eine bewusste Beschränkung von Meinungspluralität durch persönliche Einschüchterung und Bedrohung. Vgl. u. a. www.bundespraesident.de/SharedDocs/Downloads/DE/Reden/2020/03/200310-Zwickau-Kommunalpolitiker.pdf?__blob=publication (Zugriff: 09.01.2024) Wenn sich beispielweise politische Mandats- und Entscheidungsträger*innen aktuell in deutlich verschärftem Maße rassistischen, antisemitischen und/oder sexistischen Anfeindungen und Bedrohungen ausgesetzt sehen, In den letzten Jahren häufen sich, wie u. a. Umfragen von KOMMUNAL zeigen, Attacken auf Kommunalpolitiker*innen. Demnach wurden 72 % der Bürgermeister*innen in Deutschland bereits beleidigt, beschimpft, bedroht oder sogar tätlich angegriffen (vgl. https://kommunal.de/attacken-kommunalpolitiker-corona, Zugriff: 09.01.2024; vgl. auch www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/nachrichten/2023/05/pmk2022-factsheets.pdf?__blob=publicationFile&v=5, Zugriff: 09.01.2024). dann bedeutet dies eine in extremer Weise zum Ausdruck gebrachte Aufkündigung der notwendigen Mindeststandards demokratischer Streitkultur. Hierbei handelt es sich schlicht um kriminelle Übergriffe, die in keiner Weise mit demokratischen Werten zu rechtfertigen sind, sondern rechtlich sanktioniert und in ihrem Gefährdungspotenzial für eine offene demokratische Auseinandersetzung ernst genommen werden müssen.

Wie und wozu demokratisch streiten?

Über die Notwendigkeit eines geteilten demokratischen Minimalkonsenses hinaus konstituiert sich eine demokratische Streitkultur vor allem über die Frage, in welchen Formen, wie und zu welchem Zweck politischer Dissens zum Ausdruck gebracht und verhandelt wird. In der demokratietheoretischen Debatte lassen sich hier je nach Demokratie- und Öffentlichkeitsverständnis unterschiedliche Begründungen und Standards finden (vgl. Ritzi 2014). Während im liberal-repräsentativen Verständnis politische Öffentlichkeit im Wesentlichen der Artikulation privater Interessenvielfalt dient und sich politischer Streit insbesondere im Wettbewerb politischer Parteien um Wähler*innenstimmen sowie in den institutionalisierten Arenen repräsentativ legitimierter politischer Entscheidungsfindung vollzieht, betonen deliberative Ansätze darüber hinausgehend die für pluralistische Demokratien notwendige sozialintegrative und gemeinwohlfördernde Rolle der politischen Meinungs- und Willensbildung. Politischer Meinungsstreit ist in diesem Sinne nicht nur Ausdruck von gesellschaftlicher Pluralität und Heterogenität, sondern bildet den Ausgangspunkt für eine „gemeinsame Wahrheitssuche“ (Habermas 2022, S. 25) bzw. eine verständigungsorientierte Auseinandersetzung. Der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung kommt dabei eine entscheidende Vermittlungsfunktion zwischen den lebensweltlich verankerten Interessen und Problemwahrnehmungen der Bürger*innen und den repräsentativ legitimierten Institutionen politischer Beschlussfassung und Entscheidung zu. In radikaldemokratischen Ansätzen wird Öffentlichkeit dagegen vor allem als Sphäre der fortgesetzten öffentlichen Artikulation von politischem Dissens und von Differenz bestimmt (vgl. Flügel-Martinsen/Friedrichs 2019, S. 703 ff.).

Aus diesen unterschiedlichen Ansätzen lassen sich Zweckbestimmungen eines für Demokratien konstitutiven, fortgesetzten Meinungsstreits ableiten. Demokratische Streitkultur ist Ausdruck der politischen Autonomie freier und gleicher Staatsbürger*innen, ihres demokratischen Rechtes auf kollektive Selbstbestimmung. Sie umfasst die Funktion des politischen Agenda-settings, das heißt der Wahrnehmung und Identifikation von politischen Problemlagen ebenso, wie die der kritischen Intervention. Sie ist zugleich der unhintergehbare Ausgangspunkt für eine gemeinsame Verständigung über mögliche politische Problemlösungen und Handlungsoptionen. Die Grundlage dafür sind offene und inklusive Diskursräume, in denen die gleichberechtige Teilhabe aller gewährleistet und widerstreitende Meinungen artikuliert, kritisiert und auch revidiert werden können. Die demokratische Qualität der öffentlichen Meinungs- und Urteilsbildung zeigt sich damit an der grundlegenden Möglichkeit und der individuellen Bereitschaft sich dem öffentlichen Meinungsstreit auszusetzen. Elitäre Schließungen von öffentlichen Debatten, Gesprächsverweigerung und Sprechverbote stehen dieser Grundbedingung demokratischen Streitens entgegen.

Wenn die Wahrnehmung um sich greift, dass abweichende Meinungen im öffentlichen Diskurs unerwünscht sind oder aus Angst vor möglicher gesellschaftlicher Stigmatisierung und Diffamierung erst gar nicht geäußert werden, dann ist dies kein Zeichen von rechtpopulistisch beschworener „Meinungsdiktatur“, sondern eher von Selbstzensur und Rückzug.

Greift man auf die deliberative Begründung demokratischer Streitkultur zurück, so setzt die öffentliche Meinungs- und Urteilsbildung nicht nur die gegenseitige Anerkennung des anderen als eines gleichwertig am Diskurs Teilhabenden voraus, sondern auch (selbst-)reflexive Formen der kommunikativen Auseinandersetzung. Auch wenn in den letzten Jahren die für deliberative Demokratiemodelle prägende Rationalitäts- und Konsensorientierung öffentlicher Auseinandersetzung vielfach kritisiert worden ist, so besteht doch weitgehend Einigkeit darüber, dass diskursive Auseinandersetzungen über politische Konflikte in Demokratien Kommunikationskompetenz voraussetzt (vgl. Frick 2017, S. 63 ff.). In diesem Sinne ist eine demokratische Streitkultur insofern voraussetzungsvoll, als sie sich, entgegen radikaldemokratischer Lesart, nicht in vielfältigen legitimen Aktionsformen der politischen Interessenartikulation bzw. im „Nein sagen“ erschöpft. Sie konstituiert sich darüber hinaus durch argumentative Rechtfertigung und Begründung der eigenen politischen Überzeugungen im Rahmen eines fortlaufenden offenen Meinungsstreites. Dies setzt Konflikt- und Kritikfähigkeit sowie die Bereitschaft voraus, die eigenen Überzeugungen selbstkritisch zu hinterfragen. Eine begründete politische Meinungs- und Urteilsbildung ist folglich auf Widerspruch, Kritik und die Lernbereitschaft der an der öffentlichen Debatte Beteiligten angewiesen. Oder, um es mit den Worten von Jürgen Habermas zu sagen: „Der Witz (…) besteht darin, dass wir in politischen Auseinandersetzungen unsere Überzeugungen verbessern und der richtigen Lösung näher kommen.“ (Habermas 2022, S. 25) Das bedeutet nicht, dass demokratische Streitkultur als frei von Emotionen oder gar frei von bestehenden strukturellen Machtungleichheiten oder Diskriminierungen gedacht werden kann. Sie bilden vielmehr Ausgangspunkte für einen notwendigen Meinungsstreit über bestehende gesellschaftliche Konflikte. Der demokratische Mehrwert politischer Auseinandersetzung liegt gerade nicht darin, sich „mit denen auszutauschen, denen man nichts erklären muss, weil sie ohnehin ähnlich denken“ (Lotter 2023, S. 60), sondern in der offenen Debatte mit politisch Andersdenkenden. Nur hierdurch lassen sich unterschiedliche Perspektiven transparent machen, die Komplexität politischer Problemlagen verdeutlichen, die Schwachstellen der eigenen politischen Meinungs- und Urteilsbildung offenlegen sowie ein für eine demokratische Streitkultur unverzichtbarer „persönlicher Respekt“ für politische Gegner*innen entwickeln (vgl. Lotter 2023, S. 59 ff.).

Demokratische Streitkultur ist grundsätzlich gewaltfrei und an zivilisierte Formen politischer Konfliktaustragung gebunden. Dieser weithin akzeptierte Minimalkonsens scheint derzeit vermehrt außer Kraft gesetzt. Foto: AdB

Angesichts der eingangs zitierten gegenwärtigen Krisenphänomene erscheinen diese anspruchsvollen Bedingungen an eine offene demokratische Streitkultur zunehmend realitätsfern. Ihre Einschränkung birgt allerdings die Gefahr der Erosion demokratischer Meinungs- und Willensbildung und im schlimmsten Fall der Demokratie selbst.

Wenn die Wahrnehmung um sich greift, dass abweichende Meinungen im öffentlichen Diskurs unerwünscht sind oder aus Angst vor möglicher gesellschaftlicher Stigmatisierung und Diffamierung erst gar nicht geäußert werden, dann ist dies kein Zeichen von rechtpopulistisch beschworener „Meinungsdiktatur“, sondern eher von Selbstzensur und Rückzug. Die dadurch zum Ausdruck gebrachte Unzufriedenheit und Entfremdung mit der politischen Debattenkultur gilt es allerdings ernst zu nehmen und mögliche Verengungen demokratischer Meinungs- und Willensbildung selbst zum Gegenstand der öffentlichen Debatte zu machen. Im Rahmen demokratischer Meinungspluralität sind Begrenzungen und Ausschlüsse aus politischen Diskursen in höchstem Maße begründungspflichtig. Die Grenzen des demokratischen Pluralismus lassen sich nicht einfach mit dem Ausschluss unliebsamer Meinungen oder aus der vermeintlichen Gewissheit eines der Kritik enthobenen privilegierten (identitätspolitisch begründeten) Standpunktes rechtfertigen (vgl. hierzu Frick 2017, S. 57 ff.). Diskursive Grenzziehungen und Dialogabbrüche sind nur dann begründbar, wenn Positionen vertreten werden, die sich gegen zentrale demokratische Grundwerte wie die Menschenwürde und das Gleichberechtigungsgebot richten oder wenn Meinungen hermetisch verabsolutiert und Positionen vertreten werden, die „jeden Dialog und Streit zerstörten, sobald sie nur selbst die Macht dazu hätten“ (Oberreuter 1990, S. 81). Im Rahmen einer möglichst weit angelegten und grundsätzlich inklusiven demokratischen Streitkultur lassen sich diese begründeten Grenzziehungen allerdings nicht pauschal durch den Verweis auf wie auch immer homogenisierte Gruppenzugehörigkeiten („die da oben“, „die alten weißen Männer“ oder auch „die Migrant*innen“) begründen, sondern nur im spezifischen Einzelfall und im direkten Austausch von Argumenten.

Als demokratisch kann eine politische Streitkultur darüber hinaus nur gelten, wenn die überwiegende Mehrheit der Bürger*innen die Erfahrung teilt, dass ihre Meinungen als Teil der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung respektiert werden und Gehör finden. Gleichzeitig ist demokratische Bürger*innenschaft mit der Aufforderung verbunden, sich aktiv an der öffentlichen Meinungsbildung zu beteiligen. Dies gilt insbesondere dann, wenn einerseits der politische Problemdruck zunimmt und andererseits die Unzufriedenheit mit den gewählten politischen Entscheidungsträger*innen steigt. Wenn, wie aktuell, das Vertrauen in die Problemlösungsfähigkeit der demokratisch legitimierten Regierung schwindet und gesellschaftliche Proteste zunehmen, dann sollte das in doppelter Hinsicht als Aufforderung für mehr demokratische Streitkultur verstanden werden: zum einen durch einen vermehrten direkten Dialog zwischen den Bürger*innen und den gewählten Repräsentant*innen. Hier geht es darum, gesellschaftlichen Problemdeutungen und Zukunftsängsten Raum zu geben, Zielkonflikte transparent und verständlich zu vermitteln, bestehende Handlungsrestriktionen und -alternativen offenzulegen, (partei-)politische Differenzen klar zu machen und politische Kompromisse bzw. Mehrheitsentscheidungen zu begründen. Im Kontext repräsentativer Demokratien lassen sich politische Entscheidungen nur dann legitimieren, wenn die kommunikative Vermittlung zwischen der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung und dem parlamentarisch legitimierten Regierungshandeln gelingt.

Angesichts der zunehmenden Bedrohung politisch Andersdenkender, von rechtspopulistischer Radikalisierung und einer vielfach wahrzunehmenden Gesprächs- und Diskussionsverweigerung, gilt es aktiv für die Grundlagen demokratischer Streitkultur einzutreten.

Zum anderen ist eine demokratische politische Streitkultur auf die Bereitschaft der Bürger*innen angewiesen, sich mit der Komplexität politischer Konfliktlagen, mit widersprüchlichen Erwartungen und mit Vieldeutigkeit auseinanderzusetzen. Die wohl größten Gefährdungen für eine offene demokratische Streitkultur gehen deshalb von einer zunehmenden Fragmentierung digitalisierter Öffentlichkeiten und einer insbesondere von rechtspopulistischer Seite gezielten Polarisierung der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung aus. Wenn sich Bürger*innen aus der politischen Öffentlichkeit zunehmend in digitale Räume identitätsstiftender Selbstvergewisserung zurückziehen, wenn in digitalen „Echokammern“ und Meinungsblasen gezielte Desinformationen und rechtspopulistische Verschwörungsnarrative vervielfältigt und im global entgrenzten Maßstab immer wieder neu verstärkt werden, dann werden damit die Grundlagen demokratischer Meinungs- und Willensbildung angegriffen. Es geht dann nicht mehr nur darum, Fake News und gezielte Desinformation durch Faktenwissen zu entlarven, sondern sich der grundlegenden Gefährdung der Demokratie durch engagiertes Streiten und eine entschiedene Haltung für die Demokratie entgegenzustellen. Was auf dem Spiel steht, wenn Meinungsfreiheit und -pluralität und die Möglichkeiten offener politischer Auseinandersetzungen beschnitten werden, lässt sich aktuell an der weltweit zunehmenden Autokratisierung politischer Systeme verdeutlichen.

Demokratische Streitkultur oder: Mehr streiten für die Demokratie!

Die Zukunft der Demokratie versteht sich keineswegs von selbst. Sie entscheidet sich insbesondere daran, ob eine breite Mehrheit der Bürger*innen bereit ist für die Demokratie zu streiten. Hierzu bedarf es der aktiven Mitwirkung an einem fortgesetzten Prozess inklusiver Meinungs- und Willensbildung, der von Interessenpluralität, von politischem Dissens und offener Auseinandersetzung geprägt ist. Eine begründete politische Meinungs- und Urteilsbildung – dies ist im Rahmen der politischen Bildung unbestritten – ist voraussetzungsvoll. Sie gründet auf Kontroversität und gegenseitiger Kritik, aber auch auf der Fähigkeit zuzuhören, der Bereitschaft andere Perspektiven wahrzunehmen und vor diesem Hintergrund die eigene Positionierung zu überdenken. Angesichts der zunehmenden Bedrohung politisch Andersdenkender, von rechtspopulistischer Radikalisierung und einer vielfach wahrzunehmenden Gesprächs- und Diskussionsverweigerung, gilt es aktiv für die Grundlagen demokratischer Streitkultur einzutreten. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist und bleibt die verstärkte und nachhaltige Förderung von politischer Bildung und Demokratiekompetenz in schulischen und (außer-)schulischen Räumen.

„Eine Demokratie“, so hat es Marie-Luisa Frick treffend formuliert, „in der nicht gestritten wird, (ist) gar keine, und eine Demokratie, in der nicht zivilisiert gestritten wird, (ist) zutiefst gefährdet.“ (Frick 2017, S. 89) Um dieser Gefährdung nachhaltig zu begegnen, bedarf es des fortgesetzten gemeinschaftlichen Engagements aller Demokrat*innen. Demokratisch streiten lässt sich auch in Zukunft nur, wenn Bürger*innen (digitale) „Komfortzonen“ gleichgesinnter Meinungsbildung verlassen und die offene Gesellschaft demokratischer Gegner*innenschaft suchen und zu schätzen wissen.

Zur Autorin

Prof. Dr. Beate Rosenzweig, Politikwissenschaftlerin, ist stellvertretende Direktorin des Studienhauses Wiesneck – Institut für Politische Bildung Baden-Württemberg e. V., Buchenbach, und Honorarprofessorin am Seminar für Wissenschaftliche Politik der Universität Freiburg. Sie ist Mit-Herausgeberin dieser Fachzeitschrift.
beate.rosenzweig@wiesneck.de

Literatur

Detjen, Joachim (2023): Demokratische Streitkultur in Zeiten politischer Polarisierung. Baden-Baden: Nomos
Flügel-Martinsen, Oliver/Friedrichs, Werner (2019): Intensive versus grundlose Demokratie. In: Comtesse, Dagmar/Flügel-Martinsen, Oliver/Martinsen, Franziska/Nonhoff, Martin (Hrsg.): Radikale Demokratietheorie. Frankfurt am Main: Suhrkamp, S. 703–716
Frick, Marie-Luisa (2017): Zivilisiert streiten. Zur Ethik politischer Gegnerschaft. Ditzingen: Reclam
Garton Ash, Timothy (2016): Redefreiheit. Prinzipien für eine vernetzte Welt. Bonn: Carl Hanser Verlag
Habermas, Jürgen (2022): Ein neuer Strukturwandel der Öffentlichkeit und die deliberative Politik. Berlin: Suhrkamp
Hong, Mathias (2020): Meinungsfreiheit und ihre Grenzen. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, Heft 12–13/2020, S. 16–21
Lotter, Maria-Sibylla (Hrsg.) (2023): Probleme der Streitkultur in Demokratie und Wissenschaft. Baden-Baden: Nomos
Menzner, Jan/Traunmüller, Richard (2023): Wie frei ist die freie Meinungsäußerung wirklich? In: Lotter, Maria-Sibylla (Hrsg.): Probleme der Streitkultur in Demokratie und Wissenschaft. Baden-Baden: Nomos, S. 81–98
Mouffe, Chantal (2008): Das demokratische Paradox. Wien: Turia + Kant
Münkler, Herfried (2022): Die Zukunft der Demokratie. Wien: Christian Brandstätter Verlag
Oberreuter, Heinrich (1990): Defizite der Streitkultur in der Demokratie. In: Sarcinelli, Ulrich (Hrsg.): Demokratische Streitkultur. Theoretische Grundpositionen und Handlungsalternativen in Politikfeldern. Opladen: VS Verlag für Sozialwissenschaften, S. 77–100
Petersen, Thomas (2021): Die Mehrheit fühlt sich gegängelt. Eine Dokumentation des Beitrags in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Nr. 136 vom 16. Juni 2021; www.ifd-allensbach.de/fileadmin/kurzberichte_dokumentationen/FAZ_Juni2021_Meinungsfreiheit.pdf (Zugriff: 19.01.2024)
Ritzi, Claudia (2014): Die Postdemokratisierung politischer Öffentlichkeit. Kritik zeitgenössischer Demokratie – theoretische Grundlagen und analytische Perspektiven. Wiesbaden: Springer VS
Sarcinelli, Ulrich (Hrsg.) (1990): Demokratische Streitkultur. Theoretische Grundpositionen und Handlungsalternativen in Politikfeldern. Opladen: VS Verlag für Sozialwissenschaften