Erfahrungen, Herausforderungen und Handlungsempfehlungen aus einem Fortbildungsprojekt
Institutioneller Antiziganismus: Mechanismen und Herausforderungen
Antiziganismus ist weit mehr als eine bloße Ansammlung von Vorurteilen oder individuellen Ressentiments – er stellt eine tief verwurzelte und spezifische Form des Rassismus dar. Laut der Arbeitsdefinition der Unabhängigen Kommission Antiziganismus (UKA) handelt es sich um ein eigenständiges Macht- und Gewaltverhältnis, das historisch gewachsen ist und dessen radikalste Ausprägung der staatlich organisierte Genozid während des Nationalsozialismus darstellte (vgl. UKA 2021, S. 14). Dabei zeigt sich Antiziganismus nicht nur in Einstellungen, Haltungen und Handlungen von Einzelpersonen, die Sinti*zze und Rom*nja als vermeintlich „Andere“ stigmatisieren und abwerten. Antiziganismus ist als ideologische Struktur zu verstehen, die sich in verschiedenen Dimensionen manifestiert (vgl. End 2018, S. 7).
Besonders in staatlichen Behörden wirken diskriminierende Mechanismen oft unbewusst weiter und erschweren den Zugang von Sinti*zze und Rom*nja zu sozialen Dienstleistungen, Bildung oder Wohnraum (vgl. Randjelović et al. 2022), sei es durch „racial profiling“, herabwürdigende Behandlung, ausgeprägte Bildungsungleichheit, die Abwehr von Rechtsansprüchen oder – insbesondere im Bereich Wohnen – durch sozialräumliche Verdrängung in die urbane Peripherie. Die verschiedenen Studien für die Unabhängige Kommission Antiziganismus verdeutlichen, wie solche Mechanismen wirken und welche Auswirkungen sie haben (vgl. UKA 2021). Neuburger und Hinrichs identifizieren in ihrer Teilstudie „Mechanismen des institutionellen Antiziganismus: Kommunale Praktiken und EU-Binnenmigration am Beispiel einer westdeutschen Großstadt“ mehrere konkrete Ausschlusspraktiken und problematische institutionelle Routinen im kommunalen Verwaltungshandeln (vgl. Neuburger/Hinrichts 2021; Neuburger 2022). Besonders im Umgang mit EU-Binnenmigrant*innen aus Südosteuropa werden häufig pauschalisierende Zuschreibungen vorgenommen, die zu einer systematischen Benachteiligung führen. Als Kern des Problems wurde ein teils versteckter, teils offener antiziganistischer Diskurs festgestellt, der sich in institutionelle Praktiken und behördliche Routinen eingeschrieben hat. Die Studie beschreibt, wie dieser Diskurs dem Ausschluss, der Abwehr und Verdrängung von als „Roma“ gelabelten rumänischen und bulgarischen EU-Binnenmigrant*innen dient. Dieser Problematisierungsdiskurs zeigt sich in wahrgenommenen Bedrohungs- und Überlastungsszenarien in vielen kommunalen Verwaltungen. Er ist geprägt von der kategorialen Unterscheidung im Hinblick auf ökonomische (Nicht-)Verwertbarkeit und einer damit verbundenen Zuschreibung von (Nicht-)Leistungsfähigkeit. Dies hat weitgehende Folgen: Das Recht auf soziale Teilhabe und Partizipation an der Stadtgesellschaft wird beschnitten und verwehrt (vgl. Hinrichs/Neuburger 2021, S. 122).
Antiziganismus ist weit mehr als eine bloße Ansammlung von Vorurteilen oder individuellen Ressentiments – er stellt eine tief verwurzelte und spezifische Form des Rassismus dar.
Diese tief verankerte Diskriminierung und die damit verbundenen Ausschlüsse von Rom*nja und Sinti*zze durch (kommunale) Verwaltungsstrukturen können als institutioneller Antiziganismus bezeichnet werden. Der Begriff des institutionellen Antiziganismus beschreibt Regeln, Verfahren, Strategien und Routinen innerhalb von Institutionen, die zur gesellschaftlichen Ausgrenzung und systematischer Ungleichbehandlung von Sinti*zze und Rom*nja führen. Dazu gehören beispielsweise Handlungsroutinen, Entscheidungs- und Arbeitsabläufe oder Arbeitskulturen – etwa in kommunalen Behörden –, die das Verhalten von Mitarbeiter*innen lenken und beeinflussen (vgl. El-Mafaalani 2021, S. 72). Diese institutionellen Eigenlogiken können rassistische Ergebnisse produzieren, unabhängig davon, ob Institutionen oder ihre einzelnen Mitarbeiter*innen bewusst oder absichtlich rassistisch handeln. Bei der Kritik des institutionellen Antiziganismus geht es daher nicht um individuelles Fehlverhalten in staatlichen Institutionen, weshalb individuelle oder pauschale Schuldzuweisungen an Behördenmitarbeiter*innen wenig zielführend sind. Vielmehr verweist der Begriff auf „das Zusammenwirken von gesellschaftlichen und staatlichen Institutionen und Behörden, ihren Normen und Praktiken in der Produktion und Reproduktion von Rassismus“ (Thompson 2020). Charakteristisch für institutionellen Antiziganismus ist, dass er oft verdeckt, subtil und nicht unmittelbar identifizierbar ist. In der Praxis lässt sich institutioneller Rassismus daher oft nur schwer von individuellem Rassismus unterscheiden, der über Personen in Institutionen hineingetragen und wirksam wird (vgl. Pickel/Middel 2022).
Das Fortbildungskonzept: Ansatz und Ziele
Die Fortbildung „Antiziganismus als institutionelle Praxis“ zielt darauf ab, Mitarbeitende der kommunalen Verwaltung und sozialen Praxis für die Mechanismen des institutionellen Antiziganismus zu sensibilisieren und zu einer Entwicklung einer antiziganismus- und rassismuskritischen Analyse- und Handlungskompetenz beizutragen. Es geht nicht nur darum, Vorurteile und Stereotype zu reflektieren, sondern insbesondere um die Sichtbarmachung institutioneller Machtverhältnisse und Ausschlussmechanismen. Im Zentrum steht die Befähigung der Teilnehmenden, Strukturen und Routinen in ihrer eigenen Institution kritisch zu hinterfragen und konkrete strukturelle Veränderungsprozesse im eigenen Arbeitsumfeld anzustoßen. Die Teilnehmenden reflektieren dazu in einem sicheren Austauschraum konkrete Fallbeispiele aus ihrem Arbeitsalltag und entwickeln praxisorientierte Lösungen, die direkt in ihre Institutionen übertragen werden können. Das Fortbildungskonzept setzt, aufbauend auf Sensibilisierungsübungen, auf eine vertiefte Auseinandersetzung mit institutionellen Routinen, die Antiziganismus reproduzieren, und auf die Entwicklung rassismuskritischer Handlungsmöglichkeiten. Dadurch sollen einerseits Methoden der professionellen Selbstreflexion in den behördlichen Alltag implementiert und andererseits machtkritische Perspektiven auf das institutionelle Handeln gefördert werden. Die Fortbildung kombiniert wissenschaftliche Erkenntnisse mit praxisnahen Beispielen und interaktiven Lernmethoden. Das Konzept folgt einem dialogorientierten und partizipativen Ansatz, der mehrere methodische Besonderheiten für Fortbildungen im Bereich der kommunalen Verwaltung/sozialen Praxis aufweist:
a) Community-basierte Konzeptentwicklung und Bildungsansatz
Eine Bildungspraxis, die den Erkenntnissen machtkritischer Rassismus- und Antiziganismusforschung gerecht werden will, steht vor einer doppelten Herausforderung: Einerseits erfordert sie eine kritische Selbstreflexion hinsichtlich der didaktisch zu vermittelnden Inhalte. Andererseits – und dies geht darüber hinaus – müssen die eigenen institutionellen Organisationsstrukturen überprüft werden, mit dem Ziel, Selbstorganisationen der Sinti*zze und Rom*nja stärker einzubinden (vgl. Neuburger 2022). Besonders in der Vermittlungsarbeit und der institutionalisierten Trägerlandschaft der außerschulischen historisch-politischen Bildung ist die konsequente Umsetzung des Grundsatzes „Nothing about us without us“ entscheidend. Die Konzeption und Durchführung der Fortbildung erfolgt daher in enger Zusammenarbeit mit der Niedersächsischen Beratungsstelle für Sinti und Roma e. V. und dem Niedersächsischen Verband Deutscher Sinti e. V.

b) Dialogische Orientierung im Lernprozess
Die Fortbildung setzt auf interaktive und dialogorientierte Methoden, um eine offene und kritische Reflexion zu ermöglichen. Statt Wissen rein frontal zu vermitteln, stehen Diskussionen, Gruppenarbeiten und Fallanalysen im Mittelpunkt. Dabei wird der eigene berufliche Alltag der Teilnehmenden immer wieder in den Blick genommen, um konkrete Herausforderungen und mögliche Lösungsstrategien zu erarbeiten. Die dialogische Orientierung trägt dazu bei, Abwehrhaltungen zu reduzieren und einen Raum für eine ehrliche Auseinandersetzung mit diskriminierenden Strukturen zu schaffen. Dies funktioniert vor allem dann gut, wenn an aktuelle gesellschaftliche Debatten und Erfahrungswerte aus der Lebenswelt der Teilnehmenden angeknüpft werden kann und sich diese als Expert*innen ihrer Institution ernst genommen fühlen. In den Fortbildungen gelang es mit diesem Ansatz, im Dialog (sowohl zwischen der Fortbildungsleitung und den Teilnehmenden als auch unter den Teilnehmenden) spezifische Beispiele aus den Institutionen der Teilnehmenden herauszuarbeiten und gezielt dort mit den Sensibilisierungsmaßnahmen anzusetzen.
c) Sensibilisierung für weitreichende und anhaltende Folgen des Antiziganismus erreichen
Für die Teilnehmenden der Fortbildung ist es wichtig zu verstehen, dass die Auswirkungen des institutionellen Antiziganismus generationenübergreifend wirken. Junge Menschen aus der Community der Sinti*zze und Rom*nja haben oft erhebliche Vorerfahrungen mit Diskriminierung und Rassismus, wurden häufig bereits aus dem Bildungssystem exkludiert und tragen zudem das transgenerationale Trauma der Verfolgung im Nationalsozialismus. Diese historische Dimension muss bei der Entwicklung von Fortbildungskonzepten berücksichtigt werden, ohne damit aktuelle Verantwortung auszublenden. Historisches Wissen ist oftmals Grundvoraussetzung, um überhaupt verstehen zu können, warum bestimmte Verhaltensweisen der Verwaltung vom Gegenüber in einer gewissen Art und Weise interpretiert werden.
d) Digitale Zusatzangebote schaffen
Eine Herausforderung für Fortbildungen stellen die zeitlichen und auch räumlichen Begrenzungen in der Zielgruppe dar. Nicht immer ist es möglich, mehrtägige Fortbildungen anzubieten oder auch größeren Gruppen von Interessierten gerecht zu werden. Um das Präsenz-Angebot zu unterstützen, ist die Einbindung von digitalen Zusatzangeboten daher empfehlenswert. Das hier beschriebene Projekt plant dies in Form eines „MOOCs“ (Massive Open Online Course), der gratis online abgerufen werden kann. Im MOOC finden die Teilnehmenden einleitende Informationen zum Thema Antiziganismus, können sich mit aktuellen Herausforderungen und Definitionen vertraut machen und die Handlungsbedarfe und mögliche Maßnahmen erarbeiten. Der MOOC kann sowohl vorbereitend für eine Fortbildung in Präsenz genutzt werden, als auch der Sicherung von Gelerntem dienen. Ebenso kann er von Teilnehmenden der Präsenz-Fortbildung in ihrer Funktion als Multiplikator*innen an Kolleg*innen ihrer Institution weiterempfohlen werden, die nicht an der Fortbildung teilnehmen konnten.
Herausforderungen und Leerstellen
Die praktischen Erfahrungen aus den Fortbildungen sowie die wissenschaftliche Evaluation des Fortbildungskonzepts zeigen einen klaren Handlungsbedarf: Einzelne Mitarbeitende haben anfangs oft ein geringes Problembewusstsein zum Antiziganismus und für institutionelle Formen von Rassismus. Eine entscheidende Frage für die Bildungsarbeit in diesem Kontext lautet daher: Wie kann es politischen Bildner*innen gelingen, in diese Institutionen hineinzuwirken und Institutionen und Teilnehmende aus einer Abwehrhaltung herauszuführen?
Junge Menschen aus der Community der Sintizze und Romnja haben oft erhebliche Vorerfahrungen mit Diskriminierung und Rassismus, wurden häufig bereits aus dem Bildungssystem exkludiert und tragen zudem das transgenerationale Trauma der Verfolgung im Nationalsozialismus.
Um in staatliche Institutionen hineinzuwirken, kann an die in Leitungspositionen vorhandene Erwartung angeknüpft werden, dass staatliche Institutionen allen Formen rassistischen Diskriminierung aktiv entgegentreten wollen. Leitungspersonen sind schnell zu überzeugen, dass ihre Mitarbeitenden sensibilisiert und befähigt werden sollten, antiziganistische Strukturen zu erkennen und ihr eigenes berufliches Handeln diversitätssensibel zu gestalten. Für die Kritik rassistischer wie auch antiziganistischer Machtverhältnisse ist die Kritik von Vorurteilen und Stereotypen ein wesentlicher Aspekt. Individuelle Bewusstseinsinhalte oder Einstellungsmuster sind allerdings in der institutionellen rassismuskritischen Bildungsarbeit nur Ausgangspunkt, um institutionelles Handeln und die damit verbundenen historisch gewachsenen Macht-Ohnmacht-Verhältnisse in den Blick zu nehmen (vgl. Neuburger 2022). In der Praxis scheitert letzteres oft an den zeitlich begrenzten Ressourcen der Institutionen. Eine nachhaltige Veränderung institutioneller Strukturen erfordert aber Zeit und mehr als einmalige Sensibilisierungsmaßnahmen. Daher soll angestrebt werden, die angebotene Fortbildung in das institutionsinterne Fortbildungsprogramm aufzunehmen und es zu verstetigen. Ebenso ist die unterstützende Nutzung digitaler Zusatzangebote sinnvoll, um (erstes) Wissen über das Thema aufzubauen und eine Stärkung der eigenen Haltung zu erreichen.

Eine zentrale Herausforderung stellen institutionelle Widerstände dar. Die Reflexion des eigenen Handelns oder auch des institutionellen Handelns, mit dem sich Mitarbeitende häufig stark identifizieren, kann „wehtun“ und wird nicht selten abgewehrt („Aber bei uns ist das ja alles anders bzw. nicht so …“). Solche Abwehrmechanismen sind nicht zufällig, sondern Teil der institutionellen Struktur selbst. Wie können die politischen Bildner*innen diese Institutionen oder Teilnehmenden aus der Abwehrhaltung wieder herausholen? Zumindest um die institutionellen Widerstände zu überwinden, müssen antiziganismuskritische und rassismuskritische Bildungsformate noch stärker auf die Entwicklung einer individuellen reflektierten Haltung und Prozessbegleitung Einzelner fokussieren. Oftmals empfinden sich bereits sensibilisierte Mitarbeitende angesichts hegemonialer Abwertung- und Stigmatisierungsroutinen in ihren Institutionen bisher „alleine“ und als „Einzelkämpfer*innen“, haben oftmals kein Zutrauen in die Veränderung ihrer Institutionen oder stoßen an Barrieren. Die wissenschaftliche Evaluation der durchgeführten Fortbildungen konnte bei diesen Personen einen starken Bedarf an kontinuierlicher Beratung und dialogischer Unterstützung ausmachen, um rassismuskritische Handlungsstrategien individuell und an den institutionellen Kontext angepasst zu entwickeln und im Veränderungsprozess zu begleiten. Ein vielversprechender Ansatz ist die Identifizierung und Stärkung von Multiplikator*innen innerhalb der Institution, die Veränderungen von innen anstoßen können, statt sie von „oben“ zu verordnen. Im Anschluss an zukünftige Fortbildungen möchte das Projektteam deshalb Personen gezielt als Multiplikator*innen begleiten und beraten, um sie in ihrer Handlungskompetenz gegen institutionellen Antiziganismus zu stärken.
Zu den Autor*innen

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