Außerschulische Bildung 2/2025

Neue Dimensionen der Queerfeindlichkeit?

Geschlechterreflektierende Perspektive auf rechten Terror und rechte Gewalt

Die frauen- und queerfeindlichen Mobilisierungen der extremen Rechten münden in den letzten Jahren zunehmend in Gewalttaten gegen queere Menschen und ihre Orte. Im queerfeindlichen Gewalthandeln suchen die Täter:innen die Restauration einer aus extrem rechter Sicht in Unordnung geratenen Geschlechterordnung. Ein Teil der Täter:innen wähnt sich dabei im Glauben, den Willen einer Mehrheit gegen eine angebliche Minderheit zu verteidigen. Hierfür berufen sie sich auf antifeministische Feindbilder mit langer Tradition. Der Beitrag blickt auf geschlechterrelevante Dimensionen rechter Gewalt und betont die Bedeutung einer geschlechterreflektierenden Analyse des rechten Terrors. von Juliane Lang

Im Juli 2024 verabredet sich eine Gruppe junger Neonazis in der Berliner Innenstadt. Ihr Ziel ist die offizielle Parade anlässlich des Christopher-Street-Days (CSD) (vgl. Peter 2024). Sie werden frühzeitig von Polizeikräften festgesetzt und daran gehindert, näher an die Parade ranzukommen. Aufnahmen des Polizeikessels werden später über die Social Media-Kanäle einer Gruppe jugendlicher Neonazis mit überregionaler Einbindung in die rechte Szene geteilt.

Es bleibt nicht das einzige Mal, dass Neonazis sich im Sommer 2024 dafür verabreden, einen CSD zu stören. Nur wenige Wochen später stehen den gut 1.000 Teilnehmenden an einer Pride-Parade in Bautzen mehrere Hundert Neonazis gegenüber (vgl. Springfeld 2024). Die Situation in der sächsischen Kreisstadt ist so bedrohlich, dass die Teilnehmenden des CSD gebeten werden, die Parade nicht allein zu verlassen (vgl. Radio Lausitz 2024). Die anschließende Abschlussfeier muss schließlich mit Blick auf die Sicherheit der Teilnehmenden abgesagt werden.

Rechte Gewalt und Mobilisierungen stehen in einem Zusammenhang

Die Vorfälle im Sommer 2024 zeugen von einem gestiegenen Selbstbewusstsein junger Neonazis und der Bedeutung von Queerfeindlichkeit für die Mobilisierung gewaltbereiter rechter Gruppierungen. Parallel dazu steigt die Zahl der Angriffe auf queere Orte und Angebote. Auf einem Bauspielplatz in Hamburg, der ein offenes Angebot für trans* und nicht-binäre Kinder unterbreitet, tauchten im Sommer 2024 Schmierereien auf und Mitarbeiter*innen fanden ein Hakenkreuz aus Holzplanken. Dem vorweg gingen Hetzartikel auf rechten Internetseiten (vgl. exemplarisch Kutter 2024), die sich am Angebot des Trägers für queere Kinder störten. Eine queere Bar in Rostock brannte bei einem Brandanschlag im November 2024 komplett aus (vgl. LSVD 2024), dem Anschlag vorweg ging ein versuchter Brandanschlag im September 2024 am selben Ort (vgl. Gericke 2024). Beim Queeren Zentrum in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern) warfen Unbekannte im Dezember 2024 die Scheiben ein.

Die hier genannten Vorfälle bilden nur einen Ausschnitt rechter und queerfeindlicher Gewalttaten ab. Insbesondere die zeitliche Parallelität queerfeindlicher Aufmärsche jugendlicher Neonazis und die gestiegene Zahl gewalttätiger Übergriffe weckt nicht ohne Grund Erinnerungen an jene zuletzt unter dem Hashtag „Baseballschlägerjahre“ besprochenen Gewalterfahrungen der 1990er und 2000er Jahre. Die Journalistin Heike Kleffner spricht mit Blick auf die 1990er Jahre von einer „Generation Terror“ (Kleffner 2023, S. 20). Sie unterstreicht die Bedeutung neonazistischer Mobilisierungen für die Gewaltdynamiken der 1990er Jahre – und blickt auf die Folgen dessen bis in die Gegenwart (vgl. ebd.).

Foto: AdB

Mit Blick auf das jugendliche Alter derer, die an den queerfeindlichen Aufmärschen im Sommer 2024 teilnahmen, formulieren Beobachter:innen die These, dass es sich bei ihnen um die Kinder der Aufmarschteilnehmer:innen der 1990er und 2000er Jahre handelt. Also jener Generation, die mit den rassistischen Pogromen von Hoyerswerda und Rostock-Lichtenhagen aufwuchs und sich später in rechten Großaufmärschen gegen die Wehrmachtsausstellung oder anlässlich der Jahrestage alliierter Bombenangriffe im Zweiten Weltkrieg radikalisierte. Der Mörder von Walter Lübcke entstammt ebenso wie die Mörder:innen des NSU dieser Generation gewaltbereiter Neonazis. Auf Wunsch der Autorin weicht die Genderschreibweise von der in dieser Zeitschrift üblichen Schreibweise ab.

Die Verteidigung einer rechtsextremen Geschlechterordnung

Dass sich die Gewalt der Neonazis heute so offen gegen die Sichtbarkeit queerer Menschen und ihrer Orte richtet, verwundert nur auf den ersten Blick. Die Vorstellung einer von Natur aus zweigeschlechtlichen Ordnung, in deren Zentrum das Zusammenleben von Männern und Frauen in der heterosexuellen Kleinfamilie steht, ist konstitutiv für den Rechtsextremismus. So werden Männer und Frauen an ihre jeweiligen Orte innerhalb der gedachten Volksgemeinschaft verwiesen: Frauen kommt – ganz unabhängig von der individuellen politischen Betätigung – die Sorge um Haus und Hof sowie die Erziehung möglichst zahlreicher Kinder zu. Männer sind angehalten, sich als Soldaten auch am bewaffneten Kampf zu beteiligen. Der Ort von Frauen ist dabei stets an der Seite des Mannes. Die Emanzipation der Frau aus vorgegebenen Rollenmustern wird als eine Bedrohung der gedachten Geschlechterordnung gesehen und Feminismus vehement bekämpft.

Die Vorstellung einer von Natur aus zweigeschlechtlichen Ordnung, in deren Zentrum das Zusammenleben von Männern und Frauen in der heterosexuellen Kleinfamilie steht, ist konstitutiv für den Rechtsextremismus.

Der Antifeminismus der extremen Rechten findet seine Zuspitzung im Hass auf alles nicht-binäre, nicht-eindeutige – insbesondere mit Blick auf die Zweigeschlechterordnung. Geschlecht strukturiert die Gemeinschaft nach innen – indem es Männern und Frauen ihren Ort in der gedachten Volksgemeinschaft zuweist. Herkunft und Rassismus unterteilen dagegen in das für das rechte Denken konstitutive „Wir“ und „die Anderen“. Dort, wo die Eindeutigkeit der Geschlechteridentitäten von Mann und Frau unterlaufen wird – etwa in nicht-binären Geschlechteridentitäten – drohen auch andere, vermeintlich eindeutige Grenzen abhanden zu kommen. Dies droht die rechtsextreme Ordnung als Ganzes zu hinterfragen.

Der Hass auf alles nicht Eindeutige findet sich seit jeher als Motiv in rechten Gewalttaten, zum Beispiel gegen Homosexuelle, denen der Vorwurf der „Unmännlichkeit“ gemacht wird (vgl. exemplarisch Kohlstruck/Münch 2006). Auch der Vorwurf der Pädophilie, den queere Angebote bis heute unter dem Schlagwort der „Frühsexualisierung“ erfahren (vgl. von Bernstorff 2020), findet sich bereits früh in Kampagnen der rechten Szene. Zugleich mobilisiert die rechte Szene seit Mitte der 2000er offen gegen das Feindbild „Gender“ und alles, was sie mit der Infragestellung einer traditionell zweigeschlechtlichen Ordnung in Verbindung bringen (vgl. Lang 2015).

Das queerfeindliche Hintergrundrauschen

Was die rassistischen Mobilisierungen der 1990er Jahre nicht zuletzt geprägt hat, war die Erfahrung der Straflosigkeit: Rechte Gewalttäter:innen sind in vielen Fällen ohne oder mit sehr geringen Strafen davon gekommen (vgl. Kleffner 2023). Die rassistischen Mobilisierungen von Anfang der 1990er Jahre führten gar zu einem Asylkompromiss, der die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl bedeutet hat. Den direkt Gewaltbetroffenen sowie ihren Angehörigen und Communities wurde viel zu oft nicht zugehört und die Täter:innen konnten sich als Vollstrecker:innen eines vermeintlichen Volkswillens fühlen.

Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt warnen seit vielen Jahren vor einem erneuten Anstieg rechter Gewalt und vor der fehlenden Unterstützung von Überlebenden rechter Gewalt und rechten Terrors. Anlass zur Sorge gibt neben rassistischen und antisemitischen Angriffen auch die Gewalt gegen queere Menschen und ihre Orte (vgl. VBRG 2024, S. 4). Die Gewalttaten finden statt in einem gesellschaftlichen Klima, in dem die Rechte von Minderheiten politisch ausgespielt werden gegen die Interessen einer (vermeintlichen) Mehrheit. Ein Beispiel sind die Debatten um das im November 2024 verabschiedete Selbstbestimmungsgesetz (SBGG). Die Gesetzesvorlage erfuhr im Vorfeld lautstarken politischen und medialen Gegenwind, nicht nur aus der extremen Rechten. Worum es ging? Die Fraktionen von SPD und Grünen im Deutschen Bundestag verabschiedeten gemeinsam mit Abgeordneten der FDP und der Gruppe Die Linke den Gesetzesentwurf, mit dem Menschen fortan selbstbestimmt eine Änderung ihres Geschlechtseintrags vornehmen können, ohne hierfür entwürdigende Gutachten über sich ergehen lassen zu müssen (vgl. Lange/Quirion 2024). Das Gesetz dient dem Abbau einer bis dato bestehenden Diskriminierung von trans* und nicht-binären Personen, wie das Bundesverfassungsgesetz zuvor urteilte. Die Fraktionen der CDU/CSU und der AfD sowie die Gruppe des BSW lehnten das Gesetz dennoch ab. Parallel zur Abstimmung im Deutschen Bundestag protestierte ein heterogenes Bündnis von Organisationen im Berliner Regierungsviertel. Sie warfen dem Gesetz vor, dass das Selbstbestimmungsrecht von trans* Menschen die Sicherheit von Frauen und Kindern gefährden würde – und griffen hierfür auf rechte queer- und transfeindliche Argumentationen zurück (vgl. ebd.).

Beratungsstellen für Betroffene rechter Gewalt warnen seit vielen Jahren vor einem erneuten Anstieg rechter Gewalt und vor der fehlenden Unterstützung von Überlebenden rechter Gewalt und rechten Terrors. Anlass zur Sorge gibt neben rassistischen und antisemitischen Angriffen auch die Gewalt gegen queere Menschen und ihre Orte.

Auch die Teilnehmer:innen der neonazistischen Demonstration am Rande des CSD in Bautzen trugen Transparente, auf denen zu lesen war: „Es gibt nur zwei Geschlechter.“ Sie nehmen damit Bezug auf kontrovers geführte Debatten um den Umgang mit der Vielfalt von Geschlecht. Die jugendlichen Neonazis behaupten, den Willen einer Mehrheit gegen eine angebliche Minderheit zu verteidigen, und können sich auf Debatten wie die um das Selbstbestimmungsgesetz berufen, in denen Ängste geschürt werden: etwa die Angst davor, dass staatliche Institutionen die heterosexuelle Lebensweise oder gar cis-geschlechtliche Geschlechtsidentität von Menschen in Frage stellen.

Nichts dergleichen ist Inhalt des SBGG. Ganz im Gegenteil geht es darum, die selbstbestimmte Entscheidung über Lebensweise und geschlechtliche Identität allen Menschen gleichsam und gesetzlich verbrieft zuzugestehen. Das Gesetz ist willkommener Anlass, um Ängste und Verunsicherung in Teilen der Bevölkerung zu schüren.

Antifeminismus, Gewalt und Terror

Mit Blick auf den rechten Terror benennen es Expert:innen als kennzeichnend, „dass die Akteure sich angesichts von zunehmender Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft und des damit einhergehenden Diskurses motiviert fühlen“ (Hartleb 2020, S. 12). Ähnliches gilt für antifeministische Gewalt. Der Attentäter, welcher im Oktober 2019 versuchte, sich Zugang zur Synagoge in Halle zu verschaffen, teilte antifeministische Erzählungen. Er machte die Emanzipation von Frauen und namentlich „den Feminismus“ als ursächlich dafür aus, dass es „dem deutschen Volk“ schlecht gehe, und verknüpfte dies auf perfide Weise mit antisemitischen Erzählungen. Weil zu viele Frauen nicht die ihnen angestammte Rolle erfüllen und nicht ausreichend Kinder bekommen würden, gehe es Deutschland schlecht, so die frauenfeindliche Logik des Attentäters. Hinter dieser Entwicklung witterte der Attentäter jüdische Mächte, weshalb er zunächst versuchte, sich Zugang zu einer mit Menschen gefüllten Synagoge zu verschaffen. Als ihm dies misslang, erschoss er zwei Menschen und verletzte weitere in Halle und Diedersdorf.

Foto: politischbilden.de

Neben Antisemitismus und Rassismus diente damit die antifeministische Erzählung über Geschlechterverhältnisse, die in Unordnung geraten seien, dem Attentäter zur ideologischen Legitimation der Taten. Hierbei bediente er sich rechtsextremer Versatzstücke, wie der Erzählung vom „Großen Austausch“ (Goetz 2020). In der Erzählung des „Großen Austauschs“ (englisch „Great Reset“) verknüpfen sich Antisemitismus, Rassismus wie auch Antifeminismus auf anschauliche Weise. Die Erzählung wird international von rechten Bewegungen geteilt und dient Attentätern immer wieder zur ideologischen Legitimation ihrer Taten (vgl. Rahner 2020). Und auch hierzulande nutzen „Rechtsterrorist:innen (…) die starke Ablehnung der breiteren rechtsextremen Szene gegenüber LGBTQI+-Themen als Rekrutierungseinstieg und Weg zur Radikalisierung bis hin zur Legitimation der Ausübung von Gewalttaten.“ (Dittrich et al. 2022, S. 38) Frauen- und Queerfeindlichkeit sind hier als zwei Seiten einer Medaille zu sehen, und in ihrer ideologischen Verknüpfung mit weiteren Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen zu betrachten – hier mit Rassismus und Antisemitismus.

Parallel zur Zunahme queerfeindlicher Gewalt steigen weniger öffentlich auch die Gewalttaten gegen Frauen: In Deutschland erreichte die Zahl der Femizide – also der Tötung von Frauen, weil sie Frauen sind – zuletzt einen neuen Höchststand (vgl. BKA 2024). Auch international nimmt die Zahl der Femizide zu (vgl. Clemm 2023). Frauen- und queerfeindliche Gewalt, wie sie in rechten Angriffen ihre Zuspitzung erfährt, muss damit im Zusammenhang betrachtet werden: Sie dient der Aufrechterhaltung ungleicher Geschlechterverhältnisse, um Frauen auf ihrem Platz zu halten (frauenfeindliche Gewalt) und um jede Abweichung von der Norm zu sanktionieren (queerfeindliche Gewalt).

Gekränktes männliches Anspruchsdenken und Resouveränisierung

Und noch etwas zieht sich wie ein roter Faden durch rechte Mobilisierungen und findet seine Zuspitzung im rechten Terror: die „Vorstellung von Männlichkeit und einer natürlichen Ordnung der Welt“ (ebd.). Die „natürliche Ordnung der Welt“ ist demnach ein geordnetes Geschlechterverhältnis, in dem Männer und Frauen in den ihnen angedachten Rollen wirken. Rechte Gewalt bis hin zum rechten Terror dient männlichen Tätern zur Resouveränisierung der eigenen gekränkten Männlichkeit in einem aus ihrer Sicht aus den Fugen geratenen Geschlechterverhältnis. Im Modus der Tat wie auch der Legitimation dessen sucht der Täter nach einer Mannwerdung im soldatischen Sinn (vgl. Selbmann 2023). Rechtsextreme machen „den Feminismus“ verantwortlich für eine Verweichlichung von Männern, die für sie einer Entmännlichung gleichkommt. Denn alles Weiche, Zarte, ist nicht Teil eines soldatischen Männlichkeitsbildes. Letzteres ist nach wie vor hegemonial für den Rechtsextremismus (vgl. exemplarisch Virchow 2010) und gewinnt neuerlich an Bedeutung in rechtsextremen Mobilisierungen der jüngeren Zeit.

Der Attentäter von Halle gab in einer späteren Vernehmung zu Protokoll: „Männer wie ich bekommen auch deshalb keine Frau, weil Ausländer sie uns wegnehmen.“ (Zitiert nach Gesellmann 2021) Er verleiht damit nicht nur seinem Rassismus Ausdruck, sondern auch dem, was der US-amerikanische Soziologe Michael Kimmel „aggrieved entitlement“ nennt – ein „gekränktes Anspruchsdenken“ (zitiert nach Lang 2021). Der Täter formuliert einen Anspruch auf eine (heterosexuelle) Partnerschaft und sieht sich um diesen Anspruch betrogen – durch Feministinnen, die eigenständig entscheiden, ob und wenn ja mit wem sie eine Partnerschaft eingehen, und durch Männer, welche die Partnerschaft führen, die er sich wünscht.

Derlei Argumentationen finden derzeit eine Revitalisierung in rechtsextremen Mobilisierungen im Internet. Rechtsextreme Influencer beschwören ebenso wie Politiker der AfD im Wahlkampf ein Bild gekränkter Männlichkeit, von dem sich das jugendliche Gegenüber freimachen solle und in der Mannwerdung an Souveränität gewinnen solle. Angerufen werden vermeintlich überwunden geglaubte männliche Attribute wie Durchsetzungsfähigkeit und die Kontrolle über weibliche Sexualität. Die dort gemalten Bilder von Männern und Männlichkeit stechen hervor durch ihre Eindeutigkeit: Männer und Frauen werden als zwei grundsätzlich verschiedene Geschlechter gezeichnet, und es gehört zur Aufgabe des Mannes, die Kontrolle über sich selbst und über Frauen zu verteidigen. Queere Männlichkeiten tauchen lediglich als Folie auf, von der sich abgegrenzt wird.

Queere Sichtbarkeit

Die Mobilisierungen und Angriffe richten sich gegen queeres Leben als solches. Und so sind auch die Angriffe auf queeres Leben als Botschaftstaten zu verstehen, die von queeren Communities gehört werden. Die Botschaften treffen die Communities zu einem Zeitpunkt, zu dem sie an vielen Orten ein nicht mehr zu übersehender Teil des öffentlichen Lebens geworden sind. Mit dem Gesetz zur Ehe für alle (2017) und dem Selbstbestimmungsgesetz (2024) wurden wichtige rechtliche Schritte gegangen, bestehende Diskriminierungen gegenüber homosexuellen Partnerschaften sowie gegenüber trans* und nicht-binären Personen abzubauen. Im Sommer 2024 fanden so viele Paraden anlässlich des Christopher-Street-Days statt wie noch nie zuvor. Queeres Leben ist damit so sichtbar wie nie zuvor – und das auch jenseits von Großstädten wie Berlin oder Köln.

An dieser Sichtbarkeit und an den verbrieften Rechten für queere Menschen und ihre Familien stören sich extrem rechte Akteur:innen. „Die sexuelle Orientierung ist die höchstpersönliche Privatangelegenheit eines jeden Menschen“, schrieb die AfD Berlin im Sommer 2016 in ihrem Wahlprogramm. Im gleichen Atemzug betonte die Partei, dass sie bestehende Diskriminierungen aufrechterhalten möchte, etwa die Ungleichbehandlung von homosexuellen Paaren gegenüber heterosexuellen in der Eheschließung. Die Initiative der Partei, das Gesetz zur Ehe für alle im Deutschen Bundestag rückabzuwickeln, misslang im Sommer 2018. Weitere Initiativen, die Rechte von Frauen und Queers einzuschränken, folgten im Bundestag und in den Länderparlamenten.

Die Mobilisierungen und Angriffe richten sich gegen queeres Leben als solches. Und so sind auch die Angriffe auf queeres Leben als Botschaftstaten zu verstehen, die von queeren Communities gehört werden.

Die queerfeindliche Rhetorik rechter Parteien hat sich seitdem weiter radikalisiert, ebenso wie das Hintergrundrauschen in gesellschaftlichen Debatten über die Rechte von queeren Menschen. All dies trägt zu einem Klima der Angst bei. Dass diese Angst nicht unberechtigt ist, zeigt die Zunahme der Gewalt gegen queere Menschen und ihre Orte. Umso dringender ist es, als Gesellschaft die Fehler der 1990er Jahre nicht zu wiederholen. Das heißt, die konsequente strafrechtliche Verfolgung rechter und queerfeindlicher Täter:innen sicherzustellen und die Taten zu verurteilen. Es bedeutet im gleichen Zuge, den Schutz für und die Unterstützung von Betroffenen und ihrer Communities zu gewährleisten. Politisch muss klargestellt werden: Es geht keinen Schritt zurück hinter einmal verbriefte Rechte. Das Selbstbestimmungsgesetz darf nicht rückabgewickelt werden, ebenso wenig die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Zur Autorin

Dr.in des. Juliane Lang ist Sozialwissenschaftlerin und Trainerin in der politischen Erwachsenenbildung mit den Arbeitsschwerpunkten Rechtsextremismus und Geschlecht sowie Antifeminismus.
juliane.lang@sowi.uni-giessen.de
Grafik: Sophia Hirsch

Literatur

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Clemm, Christina (2023): Gegen Frauenhass. Berlin: Hanser-Verlag
Dittrich, Miro/Rathje, Jan/Manemann, Thilo/Müller, Frank (2022): Militanter Akzelerationismus – Ursprung und Aktivität in Deutschland. Herausgegeben vom CeMAS – Center für Monitoring, Analyse und Strategie gGmbH. Berlin: CeMAS
Gericke, Jürn-Jakob (2024): Rostock: Queere Bar „B Sieben“ nach Brandanschlag ausgeräumt. In: Norddeutscher Rundfunkt (NDR) vom 13.12.2024; www.ndr.de/nachrichten/mecklenburg-vorpommern/Rostock-Queere-Bar-b-sieben-nach-Brandanschlag-ausgeraeumt,queerebar100.html (Zugriff: 04.03.2025)
Gesellmann, Christian (2021): Warum ich als Mann über Feminismus schreibe. In: Krautreporter vom 09.04.2021; https://krautreporter.de/geschlecht-und-gerechtigkeit/3780-warum-ich-als-mann-uber-feminismus-schreibe (Zugriff: 04.03.2025)
Goetz, Judith (2020): ‚Der große Austausch‘ – Rechtsextreme Reproduktions- und Bevölkerungspolitik am Beispiel der ,Identitären‘. In: Femina Politica, Heft 2/2020, S. 37–49
Hartleb, Florian (2020): Einsame Wölfe. Der neue Terrorismus rechter Einzeltäter. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung
Kleffner, Heike (2023): Kontinuitäten von Rechtsterrorismus. In: Jalta. Positionen zur jüdischen Gegenwart, Heft Nr. 8. Berlin: Neofelis Verlag, S. 14–47
Kohlstruck, Michael/Münch, Anna Verena (2006): Hypermaskuline Szenen und fremdenfeindliche Gewalt. Der Fall Schöberl. In: Klärner, Andreas/Kohlstruck, Michael (Hrsg.): Moderner Rechtsextremismus in Deutschland. Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung, S. 302–336
Kutter, Katja (2024): Angriff nach „Russia Today“-Artikel. In: taz vom 01.07.2024; https://taz.de/Bauspielplatz-mit-trans-Angebot/!6020131 (Zugriff: 04.03.2025)
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Lang, Juliane (2021): 10 Jahre nach dem NSU. Vom Reden über Frauenhass und rechten Terror. In: Soziale Probleme. Zeitschrift für soziale Probleme und soziale Kontrolle, Heft 2/2021, S. 167–181
Lange, Martha/Quirion, Palo (2024): Das Selbstbestimmungsgesetz ist endlich rechtskräftig. In: Belltower-News vom 08.11.2024; www.belltower.news/trotz-transfeindlicher-hetze-das-selbstbestimmungsgesetz-ist-endlich-rechtskraeftig-156941 (Zugriff: 04.03.2025)
LSVD Queer-Mecklenburg-Vorpommern e. V. (2024): Pressemitteilung zum Brandanschlag auf das b sieben in Rostock; www.lsvd.de/de/ct/13119-Pressemitteilung-zum-Brandanschlag-auf-das-b-sieben-in-Rostock (Zugriff: 04.03.2025)
Peter, Erik (2024): Rückkehr der Springerstiefel. In: taz vom 30.07.2024; https://taz.de/Rechtsextreme-Jugend/!6024038 (Zugriff: 04.03.2025)
Radio Lausitz (2024): Abschlussparty zum CSD in Bautzen abgesagt – Sicherheitsbedenken; www.radiolausitz.de/beitrag/csd-in-bautzen-abgesagt-sicherheitsbedenken-836413 (Zugriff: 04.03.2025)
Rahner, Judith (2020): Tödlicher Antifeminismus. Antisemitismus, Rassismus und Frauenfeindlichkeit als Motivkomplex rechtsterroristischer Attacken. In: Birsl, Ursula/Henninger, Annette (Hrsg.): Antifeminismen. ‚Krisen‘-Diskurse mit gesellschaftsspaltendem Potential. Bielefeld: transcript Verlag, S. 337–352
Selbmann, Regula (2023): Die Konstruktion von Männlichkeit im rechten Terror. Eine tiefenhermeneutische Betrachtung des rechtsterroristischen Anschlags in Halle 2019. In: ZRex, Heft 2/2023, S. 192–206
Springfeld, Jakob (2024): Rechter Aufmarsch gegen den CSD: Was in Bautzen passierte, ist kein Einzelfall. In: Der Freitag vom 14.08.2024; www.freitag.de/autoren/jakob-springfeld/rechter-aufmarsch-gegen-den-csd (Zugriff: 04.03.2025)
VBRG – Verband der Beratungsstellen für Betroffene rechter, rassistischer und antisemitischer Gewalt (2024): Rechte Gewalt 2023: Eine alarmierende Jahresbilanz der Opferberatungsstellen. Pressemitteilung vom 21.05.2024; https://verband-brg.de/wp-content/uploads/2024/05/VBRG_Jahresbilanz_rechte_Gewalt_2023_final_21.05.2024.pdf (Zugriff: 04.03.2025)
Virchow, Fabian (2010): Tapfer, stolz, opferbereit. Überlegungen zum rechten Verständnis ‚idealer Männlichkeit‘. In: Claus, Robert/Lehnert, Esther/Müller, Yves (Hrsg.): „Was ein rechter Mann ist …“ Männlichkeiten im Rechtsextremismus. Berlin: Dietz, S. 39–52