Außerschulische Bildung 2/2025

Rechtsterrorismus in Deutschland

(Dis-)Kontinuitäten und Entwicklungsdynamiken

Rechtsterrorismus in Deutschland stellt eine kontinuierliche Bedrohung dar, die sich durch ideologische Netzwerke und historische Kontinuitäten auszeichnet. Von den Pogromen von Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen, Mölln und Solingen über die Morde des NSU bis zu den Anschlägen in Hanau und Halle zeigt sich ein Muster rechtsextremer Gewalt, das oft verharmlost oder als Einzelfall dargestellt wurde. Die digitale Radikalisierung über soziale Netzwerke erhöht die Gefahr weiterhin. Präventive politische Bildung und die Anerkennung rechter Strukturen sind entscheidend, um dieser Bedrohung entgegenzuwirken und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu schützen. von Kemal Bozay

Am 19. Februar 2020 erschoss ein rechtsextremistischer Attentäter in Hanau neun Menschen mit Migrationsgeschichte, bevor er seine Mutter und sich selbst tötete. Nur wenige Monate zuvor wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke von einem Neonazi hingerichtet – ein Signal für die neue Dimension rechtsterroristischer Gewalt. Drei Jahre davor tötete ein 18-Jähriger in München neun Menschen mit Migrationshintergrund. Diese Taten stehen in einer Kontinuität, die bis zu den Morden des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) reicht, bei denen zehn Menschen – überwiegend türkeistämmige Migranten – ermordet wurden.

Diese Beispiele zeigen: Rechtsterrorismus ist keine Randerscheinung, sondern eine tief verwurzelte Bedrohung für Menschenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Er ist immer auch symbolische Gewalt, die gezielt Angst schürt und politische Gegner*innen vernichten will (vgl. Borstel/Bozay 2020, S. 65 ff.). Während islamistischer Terror als existenzielle Gefahr behandelt wird, wurde rechter Terror in Deutschland lange ignoriert oder als Einzelfall abgetan – trotz seiner langen Tradition von der Ermordung Walther Rathenaus 1922 über die Wehrsportgruppe Hoffmann, die Brandanschläge der 1990er bis hin zum NSU und Hanau.

Rechtsterrorismus ist keine Randerscheinung, sondern eine tief verwurzelte Bedrohung für Menschenleben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt.

Besonders die Perspektive der Betroffenen spielt hier eine zentrale Rolle. Angehörige der NSU-Opfer mussten jahrelang gegen die offizielle Darstellung ankämpfen, die ihre Familien in den Fokus der Ermittlungen rückte, anstatt die Täter*innen und ihr Netzwerk. Auch nach den Anschlägen von Halle und Hanau kämpften Überlebende und Hinterbliebene darum, dass der Staat die rechten Strukturen hinter den Taten anerkennt und angemessen reagiert. Während sich der Rechtsterrorismus zunehmend über Online-Netzwerke organisiert und neue Radikalisierungsformen entwickelt, bleibt die zentrale Herausforderung, ihn als strukturelles Problem zu begreifen – und nicht erst dann zu handeln, wenn es zu spät ist.

Zum Charakter des Rechtsterrorismus

Der Rechtsterrorismus ist ein spezifischer Teilbereich des politischen Terrorismus, der sich durch seine ideologische Ausrichtung auf völkischen Nationalismus, ethnische Überlegenheit und die Bekämpfung einer als feindlich wahrgenommenen Ordnung auszeichnet. Der Extremismusforscher Armin Pfahl-Traughber definiert den Rechtsterrorismus als „jenen Teilbereich des ‚Terrorismus‘, der im Namen ethnischer Identität, Reinheit und Überlegenheit Gewalthandlungen von Anschlägen gegen Einrichtungen bis zu Morden an Menschen begeht“ (Pfahl-Traughber 2012, S. 95). Diese rechtsterroristische Gewalt richtet sich vor diesem Hintergrund nicht nur direkt gegen Minoritäten, sondern auch gegen die demokratisch-pluralistischen Werte in einer Gesellschaft. Der Rechtspopulismus dagegen nutzt in der Regel eine populistische und rassistische Rhetorik, um gesellschaftliche Spaltungen zu vertiefen, Feindbilder zu schaffen und autoritäre Lösungen zu propagieren, ohne jedoch direkt zur Gewalt aufzurufen. Rechtsterrorismus hingegen überschreitet diese Grenze, indem er gezielt Gewalt für seine politischen Ziele einsetzt. Die Kehrseite zeigt aber auch, dass der Rechtspopulismus durch seine rassistische und autoritäre Propaganda und Politik ein Nährboden für den Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus schafft.

Plakatwand zur Gedenkveranstaltung der Initiative „19. Februar Hanau“ am 15. Februar 2025 Foto: Protestfotografie Frankfurt

In seinem Typus unterscheidet sich der Rechtsterrorismus von anderen Formen politischer Gewalt durch seinen systematischen Charakter und seine ideologische Grundlage. Während rechtsextreme Gewalt allgemein verschiedene Formen von physischer und psychischer Gewalt umfasst, zielt Rechtsterrorismus auch auf die Verbreitung von Panik und Unsicherheit innerhalb einer Gesellschaft ab (vgl. Koehler 2018), auch wenn die Übergänge fließend sind. Damit unterscheidet er sich von Hassverbrechen, die oft spontan begangen werden, während rechtsterroristische Akte oft eine symbolische Dimension haben und strategische Ziele verfolgen. Ein weiteres Unterscheidungskriterium ist die Täterstruktur. Während beispielsweise islamistische Terrorakte häufig von hierarchisch organisierten Gruppen geplant werden, sind rechtsterroristische Taten teilweise auch dezentral organisiert. Dies zeigt sich beispielsweise in der Strategie der „lone wolves“ (einsamen Wölfe), die oft unter dem Dach des „führerlosen Widerstands“ ohne Anbindung an zentrale Strukturen agieren, aber dennoch durch ideologische Netzwerke beeinflusst werden (vgl. Heitmeyer 2012). Demgegenüber stellt Gerry Gable in seiner Studie zu Großbritannien fest, dass das Konzept der „lone wolves“ unter Terrorist*innen ein Mythos ist. Viele rechtsextreme Gewalttäter*innen waren demnach nicht isolierte Einzeltäter*innen, sondern wurden innerhalb rechtsextremer Strukturen sozialisiert und blieben auch während ihrer Anschläge eng mit diesen verbunden (vgl. Gable 2011).

Der Rechtsterrorismus ist ein spezifischer Teilbereich des politischen Terrorismus, der sich durch seine ideologische Ausrichtung auf völkischen Nationalismus, ethnische Überlegenheit und die Bekämpfung einer als feindlich wahrgenommenen Ordnung auszeichnet.

Wie Daniel Koehler feststellt, besteht ein Großteil rechter Terrorgewalt aus direkten Angriffen auf spezifische Zielgruppen, die als Bedrohung für die eigene ethnische oder nationale Identität gesehen werden (vgl. Koehler 2018). Die häufigsten Opfergruppen sind Geflüchtete, Migrant*innen, Muslim*innen, Jüdinnen/Juden, Homosexuelle sowie politische Gegner wie Linke und auch Persönlichkeiten aus dem zivilgesellschaftlichen Leben. Die Auswahl der Opfer erfolgt nicht individuell, sondern aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu einer Feindgruppe, wodurch eine kollektiv einschüchternde Wirkung erzielt werden soll. Der Konfliktforscher Wilhelm Heitmeyer beschreibt daran angelehnt die rechtsterroristische Gewalt als Teil eines gesellschaftlichen Interaktionsgefüges, in dem gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Hass, autoritärer Nationalradikalismus und Verschwörungsnarrative zusammenwirken (vgl. Heitmeyer 2012). Dabei zielen die Täter*innen nicht nur auf unmittelbare Zerstörung, sondern auf eine langfristige Destabilisierung gesellschaftlicher Strukturen. Diese Strategie zeigt sich etwa in der gezielten Provokation von Gegenreaktionen, um einen gesellschaftlichen Konflikt oder gar einen Bürgerkrieg herbeizuführen (vgl. Pfahl-Traughber 2019). Charakteristisch für den Rechtsterrorismus ist insbesondere die Symbolik ihrer Taten. So haben Anschläge auf Synagogen und Flüchtlingsunterkünfte oder gezielte Morde an Geflüchteten, Muslim*innen und Migrant*innen eine klare Botschaft, selbst wenn kein Täterbekenntnis existiert (vgl. Schedler 2021).

In der bundesdeutschen Rechtsprechung wird Rechtsterrorismus als geplante politische Gewalt definiert, die von mindestens drei Personen ausgeführt wird. Diese klassische Definition greift jedoch oft zu kurz, da aktuell zahlreiche rechte Terrorakte angeblich von Einzeltätern oder kleinen Zellen ohne zentrale Steuerung begangen werden. Jan Schedler argumentiert zu recht, dass auch spontane rechte Gewalttaten als „Botschaftsverbrechen“ fungieren, da sie weit über das konkrete Opfer hinaus auf eine größere Zielgruppe wirken und gezielt gesellschaftliche Angst und Panik provozieren.

Historische Kontinuitäten des Rechtsterrorismus

Der Rechtsterrorismus in Deutschland weist eine lange Kontinuität auf. Bereits in der Weimarer Republik existierten Netzwerke, die politische Gegner ermordeten und eine völkisch-nationalistische Ordnung anstrebten. Nach 1945 setzten sich diese Strukturen fort – von neonazistischen Gewalttaten über den NSU bis zu jüngsten Anschlägen. Dabei bleiben ideologische Grundlagen, Feindbilder und Unterstützernetzwerke über Jahrzehnte hinweg bestehen.

Rechtsterroristische Netzwerke in der Weimarer Republik

Nach dem Ersten Weltkrieg entwickelten sich in Deutschland zahlreiche paramilitärische Gruppen, die demokratische Institutionen und politische Persönlichkeiten der Weimarer Republik bekämpften. Besonders einflussreich waren die sogenannten Freikorps, die sich aus ehemaligen Soldaten zusammensetzten und mit Gewalt gegen politische Gegner vorgingen. Aus diesen Gruppierungen entstand später die Organisation Consul, die zwischen 1919 und 1922 mehrere politische Morde verübte, darunter an Reichsfinanzminister Matthias Erzberger (1921) und Außenminister Walther Rathenau (1922). Ziel dieser Anschläge war es, das demokratische System zu destabilisieren, linke Institutionen zu bekämpfen und den Boden für eine völkisch-autoritäre Herrschaft zu bereiten (vgl. Hof 2022).

Auch die Nationalsozialisten griffen früh auf terroristische Methoden zurück. Der Hitlerputsch von 1923 kann als gescheiterter Versuch eines rechtsterroristischen Umsturzes verstanden werden. Nach seiner Machtergreifung 1933 legalisierte das NS-Regime die zuvor terroristischen Strukturen, indem es paramilitärische Verbände wie die SA und SS in den Staatsapparat integrierte. Die Vernichtung von politischen Gegnern und von Jüdinnen/Juden sowie anderen Minoritäten wurde nun staatlich organisiert (vgl. ebd.).

Neonazistische Gewalt in der Bundesrepublik in der Nachkriegszeit

Die wissenschaftliche Debatte über den Ursprung des Rechtsterrorismus in der westdeutschen Nachkriegsgeschichte ist umstritten: Einige verorten ihn in den späten 1960er Jahren mit dem Aufkommen kleiner Neonazi-Gruppen, andere bereits in den frühen 1950er Jahren. Letztere Perspektive betont die Rolle des 1950 gegründeten antikommunistischen Bundes Deutscher Jugend (BDJ) und seiner Unterorganisation Technischer Dienst (TD), die mit US-Geldern finanziert und von ehemaligen Wehrmacht- und SS-Offizieren geleitet wurden (vgl. Virchow 2019). Auch die neonazistische Sozialistische Reichspartei (SRP) agierte bis zu ihrem Verbot 1952 weiter im Untergrund.

Erinnerungsort für die Opfer der NSU-Gewalttaten in Nürnberg | Straße der Menschenrechte Foto: Christine Dierenbach/Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg

In den 1970er Jahren gewann der Rechtsterrorismus an Dynamik, getrieben durch die Ostpolitik der sozialliberalen Koalition, das Scheitern der NPD und das Erstarken der antiautoritären Bewegung. Neonazistische Gruppen wie die Europäische Befreiungsfront (EBF) und die Nationale Deutsche Befreiungsbewegung (NDBB) planten bewaffnete Angriffe und Anschläge, während die Nationalsozialistische Kampfgruppe Großdeutschland (NSKG) Waffenlager anlegte. Die Wehrsportgruppe Hoffmann war bis zu ihrem Verbot 1980 in mehrere Gewalttaten verwickelt, darunter ein Sprengstoffanschlag auf den US-Soldatensender AFN 1976. Der Bückeburger Prozess von 1979 markierte erstmals die Anwendung des § 129a StGB (Bildung einer terroristischen Vereinigung) gegen Neonazis. Die Gruppe um Michael Kühnen plante spektakuläre Aktionen wie die Entführung von Beate und Serge Klarsfeld oder die Befreiung von Rudolf Hess (vgl. Virchow 2019). Trotz zunehmender rechtsterroristischer Aktivitäten blieb der Fokus der Behörden auf linksextreme Gewalt gerichtet. Dies zeigte sich auch nach dem Oktoberfest-Attentat 1980, dem bis dahin schwersten rechtsterroristischen Anschlag mit 13 Todesopfern, bei dem der Täter Gundolf Köhler als Einzeltäter dargestellt wurde – eine Erzählweise, die sich später beim NSU wiederholte.

In seinem Typus unterscheidet sich der Rechtsterrorismus von anderen Formen politischer Gewalt durch seinen systematischen Charakter und seine ideologische Grundlage.

In den 1990er Jahren führte die Wiedervereinigung zu einer neuen Welle rechter Gewalt. Neonazis verübten Anschläge auf Migrant*innen, Geflüchtete und politische Gegner. Die Pogrome von Hoyerswerda (1991), Rostock-Lichtenhagen (1992), Mölln (1992) und Solingen (1993) verdeutlichten die Gewaltbereitschaft der Szene und das Versagen der Sicherheitsbehörden (vgl. Bozay 2019).

NSU-Komplex: Strukturen, Ideologie und staatliches Versagen

Der NSU war ein rechtsterroristisches Netzwerk, das zwischen 2000 und 2007 zehn Menschen (größtenteils türkeistämmige) ermordete, mehrere Bombenanschläge verübte und Banken überfiel. Trotz früherer Verbindungen zur Neonazi-Szene agierte das Trio Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe jahrelang unentdeckt – unterstützt von einem weitreichenden Netzwerk aus der rechtsextremen Szene und dem Verfassungsschutz. Ein zentrales Problem im NSU-Komplex war das Versagen der Ermittlungsbehörden. Die Mordserie wurde lange als „Döner-Morde“ heruntergespielt, während die Opferfamilien kriminalisiert wurden. Trotz zahlreicher V-Leute im Umfeld des NSU griff der Verfassungsschutz nicht ein und vernichtete nach der Selbstenttarnung 2011 wichtige Akten – viele Fragen zur staatlichen Mitverantwortung bleiben offen (vgl. Bozay 2019).

Rechtsterroristische Strukturen weisen seit 100 Jahren ideologische Kontinuitäten auf. Narrative wie „Volksverrat“, die Dämonisierung politischer Gegner und die Inszenierung als „Widerstand“ ziehen sich von der Weimarer Republik bis heute. Auch die Feindbilder – einst Kommunist*innen, Demokrat*innen, Jüdinnen/Juden, heute Migrant*innen, Linke und politische Gegner – bleiben konstant. Der Mord an Walter Lübcke 2019 zeigt, dass besonders Menschen, die für eine plurale Gesellschaft eintreten, ins Visier geraten. Zudem existieren stabile Unterstützernetzwerke, die Rechtsterrorismus ideologisch und logistisch fördern. Rechte Verlage und Online-Plattformen verbreiten Verschwörungsfantasien, während Gruppen wie Combat 18 oder Nordkreuz Waffen horten und sich international, etwa mit der Atomwaffen Division, vernetzen.

Rechtsterrorismus heute und neue Dynamiken

Während rechtsterroristische Strukturen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg bestehen blieben, haben sich ihre Erscheinungsformen, Strategien und Kommunikationswege im digitalen Zeitalter gewandelt. Die zunehmende Vernetzung extremistischer Akteure über das Internet, die Verbreitung neuer Ideologien sowie die wachsende Bedeutung internationaler Netzwerke verleihen dem Rechtsterrorismus gegenwärtig eine neue Dimension. Klar ist, dass der „Online-Extremismus“ – einhergehend mit dem Rechtsterrorismus – in den nächsten Jahrzehnten „für extremistische Zwecke im gesamten ideologischen Spektrum von höchster Wichtigkeit bleiben wird“ (Neumann et al. 2019, S. 211 f.). Zu sehen ist, dass der gegenwärtige Rechtsterrorismus stark durch Online-Radikalisierung geprägt ist, wobei virtuelle Netzwerke als Resonanzräume für Ideologien und Tatvorbereitungen fungieren. Foren und soziale Medien ermöglichen die Verbreitung extremistischer Inhalte, die Idealisierung vergangener Täterfiguren und die Mobilisierung zu neuen Gewalttaten.

Während Neonazis in den 1990er Jahren vermehrt auf verschiedene Organisationsformen, Szenetreffen, persönliche Netzwerke und physische Publikationen angewiesen waren, bieten heute Social-Media-Plattformen, Messenger-Dienste und Darknet-Foren einen anonymen und globalen Raum für die Verbreitung extremistischer Ideologien. Gerade rechtsextreme Szenen und Personen nutzen Plattformen wie Telegram, 4chan oder Gab gezielt, um Verschwörungsfantasien, Hate Speech, Fake News und Anleitungen zu Gewaltakten zu verbreiten. Besonders gefährlich ist dabei die sogenannte Gamification von Terrorismus: In Online-Foren werden Anschläge als „High Scores“ betrachtet, Täter*innen gefeiert und Nachahmungseffekte gefördert. Der Attentäter von Halle (2019) übertrug beispielsweise seine Tat live im Internet und orientierte sich explizit an den Anschlägen in Christchurch (2019), bei denen ein rechtsextremer Terrorist in Neuseeland 51 Menschen tötete. Eine weitere Dimension der gezielten Radikalisierung junger Menschen bilden extremistische Inhalte. Algorithmen sozialer Netzwerke verstärken diesen Prozess, indem sie Nutzer*innen, die sich für politische Inhalte interessieren, zunehmend mit radikalen Positionen konfrontieren und den Einstieg in rechtsextreme Weltbilder und Szenen erleichtern.

Während rechtsterroristische Strukturen in Deutschland über Jahrzehnte hinweg bestehen blieben, haben sich ihre Erscheinungsformen, Strategien und Kommunikationswege im digitalen Zeitalter gewandelt.

Eine neue Dynamik im Rechtsterrorismus bildet gegenwärtig der „Vigilantismus“. Gerade im Zuge der Auseinandersetzung mit dem NSU hob Rechtsextremismusforscher Matthias Quent (2016) den Terminus „Vigilantismus“ als Form rechtsterroristischer Gewalt hervor, was gewaltsames Handeln an Stelle des Staates, sozusagen als der „bessere Staat“ oder „jenseits des Staates“ umfasst. Geschaffen wird hier eine „Selbstjustiz“, die angeblich im Namen des Staates ausgeübt und als der „bessere Staat“ inszeniert wird (ebd.). Dies zeigt sich in rassistischen Angriffen auf Geflüchtete, der Bildung von Bürgerwehren wie der Gruppe Freital/360 sowie rechtsterroristischen Netzwerken wie dem NSU oder NSU 2.0.

Rechtsterroristische Netzwerke agieren längst global. Gruppen wie Blood & Honour und Combat 18 schufen bereits in den 1990er Jahren internationale Strukturen für den Austausch von Ideologie, Waffen und operativer Erfahrung. Besonders gefährlich sind neue extremistische Strömungen wie die Siege Culture, die auf den Schriften des US-Neonazis James Mason basiert. Diese propagiert den „führerlosen Widerstand“, bei dem kleine Zellen oder Einzelpersonen Anschläge verüben sollen, um demokratische Strukturen zu destabilisieren und einen rassistischen Umsturz herbeizuführen. Die Atomwaffen Division verfolgt diese Strategie ebenfalls und vernetzt Rechtsterrorist*innen weltweit. Ein prägnantes Beispiel ist der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik, der am 22. Juli 2011 in Oslo eine Bombe zündete und anschließend 69 Jugendliche in einem sozialdemokratischen Jugendcamp auf Utøya ermordete (vgl. Baumann 2022, S. 65).

Mahnmal für die Opfer des NSU in Nürnberg Foto: Christine Dierenbach, Rechte: Menschenrechtsbüro der Stadt Nürnberg

Auch in Deutschland finden sich Bezüge zu diesen internationalen Bewegungen. So orientierte sich die 2020 zerschlagene Gruppe S. an der Siege Culture und plante Anschläge auf Moscheen und politische Gegner. Der globale Austausch rechtsextremer Netzwerke verschärft die Bedrohungslage erheblich, da er nicht nur ideologische Radikalisierung, sondern auch die Beschaffung von Waffen und die konkrete Planung von Anschlägen erleichtert.

Neben klassischen neonazistischen Ideologien und Mobilisierungsformen haben sich in den letzten Jahren auch neue rechtsextreme Narrative herausgebildet, die vor allem Radikalisierung und Terrorismus begünstigen. Ein zentrales Element ist die Verbreitung von (antisemitischen) Verschwörungsfantasien, die gesellschaftliche Ängste instrumentalisieren. Besonders verbreitet ist die „Great Replacement“-Theorie, Der Begriff „Great Replacement“ ist ein politischer Kampfbegriff der Neuen Rechten, der verschwörerisch eine gezielte Ersetzung der weißen Mehrheitsgesellschaft durch Migration unterstellt. Diese Verschwörungsfantasie findet sich in abgewandelter Form im Begriff „Remigration“ wieder, der in rechtspopulistischen Kreisen als Forderung nach massenhafter „Rückführung“ von Migrant*innen und Geflüchteten genutzt wird (vgl. Bozay 2025). die behauptet, eine „globale Elite“ betreibe den Austausch der weißen Bevölkerung durch Migration und „Überfremdung“ (Pfahl-Traughber 2019). Diese Narrative dienten ebenso als ideologische Grundlage für den Terroranschlag in Hanau, bei dem der Täter in einem Manifest vor einer angeblichen „Vernichtung der deutschen Rasse“ warnte (vgl. Rafael 2020).

Die wachsende Verflechtung von Rechtsterrorismus mit der Querdenker- und Reichsbürger-Szene verstärkt die Radikalisierungsdynamik.

Auch die Anti-Gender-Bewegung spielt eine zunehmende Rolle im rechtsextremen Spektrum. Die Ablehnung von feministischen und LGBTQ+-Rechten wird mit einem angeblichen „Kulturkampf“ gegen traditionelle Werte verknüpft. Diese Ideologie wird insbesondere in Online-Foren verbreitet und radikalisiert junge Männer, die sich durch Gleichberechtigung bedroht fühlen.

Die wachsende Verflechtung von Rechtsterrorismus mit der Querdenker- und Reichsbürger-Szene verstärkt ebenso die Radikalisierungsdynamik. Während diese Gruppen lange als staatskritisch galten, brachten sie zunehmend gewaltbereite Akteure hervor – besonders verstärkt durch die Corona-Pandemie. (Antisemitische) Verschwörungserzählungen über eine „geheime Weltregierung“, die durch Lockdowns und Impfungen Kontrolle ausüben wolle, führten zu einer Radikalisierung. Teile der Querdenker-Szene übernahmen rechtsextreme Rhetorik und vernetzten sich mit Reichsbürgern, die den Staat nicht anerkennen und bewaffnete Strukturen aufbauen (vgl. Bozay/Çopur 2021, S. 325 ff.). Ein alarmierendes Beispiel war die „Reichsbürger“-Razzia im Dezember 2022, bei der eine terroristische Gruppe enttarnt wurde, die einen Staatsstreich plante – mit ehemaligen Soldaten, Polizisten und Querdenkern in ihren Reihen (vgl. tagesschau.de, 07.12.2022).

„Lone Wolves“ und die Sackgasse der Einzeltäterthese

Ein Wandel im rechtsterroristischen Spektrum zeichnet sich durch die zunehmende Dezentralisierung ab. Während in der Vergangenheit rechtsterroristische Gruppen und Netzwerke oft aus festen Strukturen bestanden, treten heute vermehrt Einzeltäter („lone wolves“) auf. Die Attentäter von München (2016), Halle (2019), Kassel (2019) und Hanau (2020) stehen exemplarisch für diese neue Form des Rechtsterrorismus. Alle Täter agierten alleine, hatten jedoch Zugang zu extremistischen Inhalten im Internet und übernahmen Narrative aus internationalen rechtsextremen Netzwerken. Hinzu kam, dass bei vielen Fällen auch Verbindungen zu rechtsextremen Netzwerken bestand. Dies bedeutet, dass die Einzeltäter nicht unbedingt isoliert handeln, sondern Teil eines (digitalen) rechtextremen Netzwerks sind, das sie ideologisch und strategisch beeinflusst hat.

Im öffentlichen Diskurs wird vor allem von staatlichen Institutionen vermehrt die These des Einzeltäters mit starken psychischen Problemen vertreten. Niemand habe das ahnen können. Der Staat habe alles getan, was er tun könne. Alle zeigen sich betroffen und fragen nach den psychischen Störungen des Täters, ohne die solche Taten schließlich nicht möglich seien. Eine Überwachung und Intervention sei zumeist nicht möglich gewesen – der Täter flog „unter dem Radar“ der bestens eingestellten und sensiblen Überwachungen hindurch. Einer Naturkatastrophe gleich hätte der Täter sich allein radikalisiert, die Tat vorbereitet und umgesetzt. Dafür sei niemand jenseits von ihm selbst verantwortlich, niemand hätte Schuld auf sich geladen, für die Opfer und deren Angehörigen sei es tragisch und alles könne so bleiben wie es sei (vgl. Borstel/Bozay 2020, S. 65 f.).

Eine solche Interpretation ist einerseits zynisch, vor allem gegenüber den Opfern. Andererseits verrät sie auch ein viel zu statisches Verständnis von Radikalisierung. Diese ist immer Ausdruck einer längeren biographischen Entwicklung, die bei allen Tätern auch von diversen Personenkreisen begleitet und geprägt wurde. Natürlich müssen diese Kontakte nicht mehr real sein. Bezugsgrößen können auch Onlinebekanntschaften, im Zweifel sogar gut programmierte Bots sein. Kein Täter war und ist jedoch ein vollständiger Einzeltäter, selbst dann nicht, wenn es sich um offensichtlich einsame Menschen gehandelt hat. Zurecht kritisiert Heitmeyer diesen Diskursansatz als „gesellschaftliche Selbstentlastung“ (Heitmeyer 2012).

Neben individuellen Tätern gibt es auch lose organisierte Gruppen, die neue Aktionsformen des Terrorismus entwickeln. Die Bürgerwehr FTL/360 Freital verübte zwischen 2015 und 2016 Anschläge auf Geflüchteten-Unterkünfte und wurde erst durch verdeckte Ermittlungen enttarnt. Der „NSU 2.0“ nahm unter anderem Anwält*innen und Politiker*innen mit Morddrohungen ins Visier und verfügte über sensible Daten aus Polizeiquellen – ein Indiz für rechte Netzwerke innerhalb der Sicherheitsbehörden.

Perspektiven für die außerschulische politische Jugendbildung

Junge Menschen sind besonders anfällig für rechtsextreme Ideologien – sei es durch Hate Speech in sozialen Netzwerken, rechte Jugend(sub)kulturen oder gezielte Rekrutierungsversuche extremistischer Gruppen. Gleichzeitig sind sie eine zentrale Zielgruppe präventiver politischer Bildung. Diese muss nicht nur historische und aktuelle Entwicklungen des Rechtsterrorismus vermitteln, sondern auch über extremistische Propaganda, ihre Mechanismen und gesellschaftliche Verantwortung aufklären. Ein wesentlicher Bestandteil ist dabei die Sensibilisierung für rechtsextreme Ideologien und deren Narrative. Junge Menschen müssen lernen, extremistische Botschaften und Manipulationsversuche zu erkennen und zu hinterfragen. Gerade angesichts der wachsenden Bedeutung digitaler Räume ist die Förderung von Medienkompetenz entscheidend: Desinformation, Fake News und algorithmische Verstärkungsmechanismen müssen kritisch reflektiert werden, um demokratische Gegenstrategien zu entwickeln.

Darüber hinaus spielt die Einbindung der Perspektiven von Betroffenen rechter Gewalt eine zentrale Rolle. Ihre Erfahrungen machen deutlich, dass rechter Terror keine Randerscheinung ist, sondern tief in der Gesellschaft verwurzelt bleibt. Angehörige der NSU-Opfer oder Überlebende von Anschlägen wie in den NSU-Morden, Hanau und Halle kämpfen seit Jahren darum, dass ihre Stimmen gehört und die strukturellen Hintergründe rechter Gewalt ernst genommen werden. Politische Jugendbildung muss daher Räume schaffen, in denen diese Erfahrungen sichtbar werden, und junge Menschen dazu ermutigen, sich aktiv gegen Rassismus, Antisemitismus und rechte Gewalt zu positionieren.

Ein weiterer Aspekt ist die präventive Bildungsarbeit, die nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch Räume für Diskussion, Perspektivwechsel und Begegnung eröffnet. Interaktive Formate und Begegnungen mit Betroffenen können helfen, ein tieferes Verständnis für die Auswirkungen rechter Gewalt zu entwickeln. Gleichzeitig muss frühzeitig auf Radikalisierungsprozesse reagiert und müssen gefährdete Jugendliche gezielt in Präventions- und Ausstiegsprogramme eingebunden werden.

Junge Menschen sind besonders anfällig für rechtsextreme Ideologien – sei es durch Hate Speech in sozialen Netzwerken, rechte Jugend(sub)kulturen oder gezielte Rekrutierungsversuche extremistischer Gruppen.

Schließlich erfordert die Auseinandersetzung mit Rechtsterrorismus ein langfristiges gesellschaftliches Engagement. Außerschulische politische Jugendbildung kann nur erfolgreich sein, wenn sie durch eine breite zivilgesellschaftliche Unterstützung gestärkt wird. Kooperationen mit Schulen, Vereinen, Medien und lokalen Initiativen sind wichtig, um nachhaltige Strukturen zu schaffen. Demokratiebildung darf daher nicht als punktuelle Maßnahme verstanden werden, sondern muss als kontinuierlicher Prozess gestaltet werden – mit dem Ziel, junge Menschen zu ermutigen, sich aktiv gegen Rechtsextremismus und für eine Gesellschaft der Vielen einzusetzen. Angesichts der aktuellen Wahlergebnisse bei der Bundestagswahl 2025 sowie des erschreckenden Erfolgs der rechtsextremen AfD wird einmal mehr deutlich, dass ein entschlossenes, langfristiges Engagement der Zivilgesellschaft notwendig ist, um demokratische Werte zu verteidigen und den Nährboden für Rechtsterrorismus zu entziehen. Nur durch kontinuierliche politische Bildung und gesellschaftliche Wachsamkeit kann verhindert werden, dass Ungleichwertigkeitsideologien weiter erstarken.

Zum Autor

Dr. Kemal Bozay, Professor für Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften an der IU Internationale Hochschule in Köln und hier Mitglied im Zentrum für Radikalisierungsforschung und Prävention (ZRP). Arbeitsschwerpunkte: Politische Bildung, Kritische Migrationsforschung, Rassismuskritische Bildung, Ungleichwertigkeitsideologien, Rechtsextremismus, türkischer Nationalismus und religiöser Extremismus.
kemal.bozay@iu.org

Literatur

Baumann, Imanuel (2022): Rechtsterrorismus. Verschwörung und Selbstermächtigung – 1945 bis heute. Erschienen in der Schriftenreihe der Museen der Stadt Nürnberg, Band 26. Petersberg: Michael Imhof Verlag
Borstel, Dierk/Bozay, Kemal (2020): Rechtsterrorismus: Gesellschaftliche Verantwortung statt Einzeltäterthese. In: Dies. (Hrsg.): Kultur der Anerkennung statt Menschenfeindlichkeit. Antworten für die pädagogische und politische Praxis. Weinheim/Toronto: Beltz Juventa, S. 65–78
Bozay, Kemal (2019): Rechtsterrorismus und Rassismus als Herausforderung für die politische Bildung. In: Überblick, Heft 3, Düsseldorf: IDA-NRW, S. 3–6
Bozay, Kemal (2025): „Remigration“ und „Bevölkerungsaustausch“ als Kampfbegriffe der Neuen Rechte: Symbolische Ordnung und Rassismus im politischen Feld am Beispiel der AfD-Programmatik. In: Bozay, Kemal/Arslan, Emre (Hrsg.): Symbolische Ordnung und Rassismuskritik. Wiesbaden: Springer VS (i. E.)
Bozay, Kemal/Çopur, Burak (2021): Die Corona-Proteste als Herausforderung für die Soziale Arbeit und die politische Bildung. In: Hentges, Gudrun/Gläser, Georg/Lingenfelder, Julia (Hrsg.): Demokratie im Zeichen von Corona. Berlin: Metropol Verlag, S. 325–339
Gable, Gerry (2011): Lone wolves: Myth or reality? An overview. London: Searchlight Report
Heitmeyer, Wilhelm (2012): Rechtsextremismus und gesellschaftliche Selbstentlastung. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte, 18–19/2012, S. 22–27
Hof, Tobias (2022): Die Geschichte des Terrorismus – Von der Antike bis zur Gegenwart. Konstanz: UVK
Koehler, Daniel (2018): Right-Wing Terrorism in the 21st Century: The ‚National Socialist Underground‘ and the History of Terror from the Far-Right in Germany. London: Routledge
Neumann, Peter/Winter, Charlie/Meleagrou-Hitchens, Alexander/Ranstorp, Magnus/Vidino, Lorenzo (2019): Radikalisierung und De-Radikalisierung: Die Rolle des Internets. In: Daase, Christopher/Deitelhoff, Nicole/Junk, Julian (Hrsg.): Gesellschaft Extrem. Was wir über Radikalisierung wissen. Frankfurt am Main/New York: Campus, S. 211–254
Pfahl-Traughber, Armin (2012): Der Rechtsterrorismus im Verborgenen. In: Institut für Sicherheitspolitik an der Universität Kiel (Hrsg.): Jahrbuch Terrorismus 2011/2012. Opladen: Verlag Barbara Budrich, S. 95
Pfahl-Traughber, Armin (2019): Rechtsextremismus in Deutschland: Eine kritische Bestandsaufnahme. Wiesbaden: Springer VS
Quent, Matthias (2016): Selbstjustiz im Namen des Volkes: Vigilantistischer Terrorismus. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte. Nr. 24–25, S. 20–26
Quent, Matthias (2019): Rassismus, Radikalisierung, Rechtsterrorismus. Wie der NSU entstand und was er über die Gesellschaft verrät. Weinheim: Beltz Juventa (2. Auflage)
Rafael, Simone (2020): Zur Ideologie des rechtsextremen Attentäters von Hanau. Belltower.News, 20. Februar: www.belltower.news/rechtsterroristische-anschlaege-mit-10-opfern-zur-ideologie-des-rechtsextremen-attentaeters-von-hanau-96085 (Zugriff: 28.02.2025)
Schedler, Jan (2021): Rechtsterrorismus. Radikale Milieus, Politische Gelegenheitsstrukturen und Framing am Beispiel des NSU. Wiesbaden: Springer VS
Virchow, Fabian (2019): Zur Geschichte des Rechtsterrorismus in Deutschland. In: APuZ – Aus Politik und Zeitgeschichte 49–50/2019, S. 15–19