Von der großen Bühne in die Ebenen des Alltags
Anfang September 2024 sind in Paris nach den Olympischen Spielen die Paralympics 2024 zu Ende gegangen. Bereits 2023 war Berlin Gastgeber der Special Olympics Worldgames, ein weiteres sportliches Großereignis, das Menschen mit Behinderung eine Bühne gegeben hat. Doch was passiert abseits dieser großen Bühnen? Wie sind die Chancen und Möglichkeiten im Alltag, sich sportlich zu betätigen, wenn körperliche oder kognitive Voraussetzungen nicht einer vermeintlichen Norm entsprechen oder das Sehen oder Hören beeinträchtigt ist? Was braucht es, damit Sport und Bewegung im Alltag gelingen kann? Genau damit wird sich in diesem Beitrag auseinandergesetzt. Zur Annäherung an das Thema findet zunächst eine Einordnung von Bewegung und Sport in die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) statt (vgl. Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2009). Dies ist seit der Ratifizierung im Jahr 2009 in Deutschland die rechtliche Basis für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft. Auch das Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an Sport und Freizeitaktivitäten ist dort festgeschrieben.
Im weiteren Verlauf wird die Zielperspektive von Teilhabe an und durch Sport und Bewegung genauer erläutert. Jenseits sportlicher Großereignisse ist die alltägliche körperliche Aktivität das, was die positiven Effekte von Bewegung und Sport auf physischer, psychischer und sozialer Ebene ausmacht. Menschen mit Behinderungen sehen sich jedoch bei der Suche nach einem passenden Sportangebot ungleich größeren Hindernissen ausgesetzt als Menschen ohne Beeinträchtigung. Die Folge ist, dass sich ein Großteil von ihnen weniger bewegt und sie weniger von den vielfältigen Effekten von Sport und Bewegung profitieren.
Als Nachklang auf die sportlichen Großereignisse von 2023 und 2024 wird anschließend beleuchtet, ob solche Veranstaltungen Einfluss auf die körperliche Aktivität im Alltag der Allgemeinbevölkerung nehmen, z. B. durch Vorbildfunktionen der Athlet*innen. Ebenso wird diskutiert, ob Sportgroßveranstaltungen das Potenzial haben, Einfluss auf das gesellschaftliche Miteinander zu nehmen, z. B. durch die Förderung von Vielfalt, Integration, Teilhabe und Inklusion.
Abschließend werden Erkenntnisse aus verschiedenen (Forschungs-)Projekten dargestellt und zentrale Gelingensfaktoren für Sport und Bewegung im Alltag von Menschen mit Behinderungen herausgearbeitet.
Sport und Inklusion im Kontext der UN-BRK
In der UN-BRK werden die Menschenrechte für die Gleichberechtigung von Menschen mit Behinderungen dezidiert aufgeführt. Diese wurde 2009 von Deutschland unterzeichnet und ratifiziert. Parallel dazu ist vom Netzwerk Artikel 3 – Verein für Menschenrechte und Gleichstellung Behinderter e. V. eine Schattenübersetzung erstellt worden, da die Übersetzung der UN-BRK aus dem Englischen ins Deutsche ohne Beteiligung von Menschen mit Behinderungen erfolgt ist und Begrifflichkeiten strittig sind. Auf diese Schattenübersetzung wird in diesem Kapitel Bezug genommen und die dort verwendeten Termini verwendet (vgl. Arnade 2018).

Im Sinne der UN-BRK verpflichten sich die Vertragsstaaten dazu, geeignete Maßnahmen zu treffen, die u. a. die Partizipation an Sport und Bewegung für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Explizit aufgeführt ist dieser Lebensbereich in Artikel 30 „Partizipation am kulturellen Leben sowie an Erholung, Freizeit und Sport“. In Absatz 5 wird aufgeführt, dass die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an breitensportlichen Aktivitäten gewährleistet sein soll, Zugänge zu den Sportstätten bestehen und behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten organisiert werden können sollen, wenn gewünscht. Darüber hinaus lassen sich sportliche Aktivitäten über den Präventions- und Gesundheitssport in Artikel 25 „Gesundheit“ und mit dem Rehabilitationssport in Artikel 26 „Habilitation und Rehabilitation“ verankern. Die durch Bewegung und Sport mögliche soziale Teilhabe lässt sich in Artikel 19 „Selbstbestimmt Leben und Inklusion in der Gemeinschaft“ verorten.
Auch wenn sich in den vergangenen Jahren die Bedingungen für Bewegung und Sport für Menschen mit Behinderungen verbessert haben, so ist „Behinderung“ immer noch einer der am häufigsten genannten Gründe, keinen Sport zu machen.
Der Dritte Teilhabebericht der Bundesregierung von 2021 zeigt jedoch erneut, dass die in der UN-BRK festgeschriebenen Rechte für Bewegung und Sport nicht konsequent eingefordert werden können. Die Möglichkeiten, ihre Freizeit aktiv zu gestalten, werden unter anderem durch die fehlende Zugänglichkeit in der Infrastruktur und mangelnde barrierefreie Angebote behindert (vgl. BMAS 2021). Dem Bericht liegen u. a. die Daten der ersten deutschen „Repräsentativbefragung zur Teilhabe von Menschen mit Behinderungen“ zu Grunde (vgl. Steinwede/Harand 2022). Diese unterstreichen, dass sich Menschen mit Behinderungen in ihren Wünschen bezüglich Freizeit, Sport und Kultur von Menschen ohne Beeinträchtigungen nicht unterscheiden (vgl. BMAS 2021; Steinwede/Harand 2022). Gleichzeitig werden Freizeitaktivitäten, die außerhalb der eigenen Wohnung bzw. Einrichtung stattfinden, seltener durchgeführt. Menschen mit Behinderungen, die in unterstützten Wohnformen leben, geben sogar häufig an, nie oder nur selten an Freizeitaktivitäten wie Ausflüge, Sport machen, Kinobesuche u. a. teilzunehmen (vgl. ebd.). Auch wenn sich in den vergangenen Jahren die Bedingungen für Bewegung und Sport für Menschen mit Behinderungen verbessert haben, so ist „Behinderung“ immer noch einer der am häufigsten genannten Gründe, keinen Sport zu machen (vgl. Katsarova 2021).
Die Diskrepanz zwischen rechtlichem Anspruch und der tatsächlichen Umsetzung wird entsprechend deutlich. Auch im zweiten Staatenbericht der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland, wird insbesondere auf die fehlende Barrierefreiheit sowie den Mangel an kostenloser Assistenz zur Teilhabe an sportlichen Aktivitäten hingewiesen (vgl. Vereinte Nationen 2023). Daraus werden die Empfehlungen abgeleitet, sicherzustellen, dass Maßnahmen getroffen werden, um u. a. Sportstätten zugänglich zu machen sowie persönliche Assistenz kostenfrei zur Verfügung zu stellen. So sollen Menschen mit Behinderungen mehr Sport und Bewegung in ihren Alltag integrieren und von den vielfältigen positiven Effekten profitieren können.
Teilhabe an und durch Bewegung und Sport als Zielperspektive
Wie Bewegung und Sport im Alltag gestaltet sind, ist abhängig von persönlichen Präferenzen. Sport und Bewegung können organisiert in Vereinen, Fitnessstudios oder bei anderen kommerziellen und nicht-kommerziellen Anbietern stattfinden. Genauso auch in nicht- bzw. selbst-organisierter Form, bei Lauftreffs, Spaziergängen oder Übungen zu Hause (vgl. Anneken/Tillmann 2025). Letzteres erlaubt ein hohes Maß an Flexibilität und einfache Integration in den persönlichen Tagesablauf. Dazu zählen Alltagsaktivitäten wie die Treppen zu nutzen, statt mit dem Fahrstuhl zu fahren, Wege zu Fuß bzw. mit dem Rollstuhl zurückzulegen oder Fitnessübungen mit dem eigenen Körpergewicht im eigenen zu Hause durchzuführen. Dass dies bereits einen positiven Effekt auf die physische Gesundheit hat, wurde bei Stangier et al. (2019) in der Studie „Mobilität durch Bewegung im Alltag (MoBA)“ mit Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung nachgewiesen. Grundsätzlich haben Bewegung und Sport vielfältige Effekte auf physischer, psychischer und sozialer Ebene. Gerade der Erhalt von Gesundheit ist eines der Hauptmotive dafür, körperlich aktiv zu sein (vgl. Tillmann et al. 2024).
Menschen mit Behinderungen sehen sich trotz der vielfältigen Möglichkeiten für körperliche Aktivität mit Herausforderungen konfrontiert, was die Teilhabe an Sport und Bewegung einschränkt oder gar verhindert. Bauliche Barrieren, der eigene gesundheitliche Zustand, unzureichende wohnortnahe Angebote, fehlende Kommunikationswege (z. B. fehlende Leichte Sprache oder Gebärdendolmetschung) sowie fehlende Assistenz sind nur einige Hindernisse (vgl. u. a. Freymuth et al. 2024; Krüger et al. 2024; Tillmann/Anneken 2018). Diese zu überwinden ist gleichzeitig die Voraussetzung dafür, dass Teilhabe durch Sport und Bewegung gelingt. Körperlich aktiv zu sein stellt eine Möglichkeit dar, die Teilhabe an anderen Lebensbereichen zu beeinflussen. Ein besseres physisches und psychisches Wohlbefinden, eine Verbesserung der Gesundheit durch Sport und Bewegung oder auch Begegnungen mit verschiedensten Menschen beim Sporttreiben, öffnen Türen für weitere gesellschaftliche Aktivitäten. Das betrifft nicht nur Freizeitaktivitäten und kulturelle Teilhabe, sondern z. B. auch die Teilhabe am Arbeitsleben (vgl. Anneken/Tillmann 2025).
Menschen mit Behinderungen sehen sich trotz der vielfältigen Möglichkeiten für körperliche Aktivität mit Herausforderungen konfrontiert, was die Teilhabe an Sport und Bewegung einschränkt oder gar verhindert.
Teilhabe an und durch Sport und Bewegung kann damit als Zielperspektive definiert werden, für die die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits bestehen. In der Umsetzung besteht jedoch erheblicher Verbesserungsbedarf. In den Zielformulierungen für sportliche Großereignisse wie Olympischen Spiele, Paralympics oder Special Olympics ist neben sportlicher Höchstleitung in der Regel festgeschrieben, dass diese Großevents ebenfalls einen positiven Effekt auf den Breiten- und Freizeitsport sowie verschiedenste gesellschaftliche Entwicklungen haben sollen. Inwiefern dies gelingt, wird nachfolgend diskutiert.
Sportgroßereignisse und mögliche Auswirkungen
Das Internationale Olympische Komitee (IOC) richtet mit den Olympischen Spielen und den Paralympics alle vier Jahre die größten Sportevents der Welt aus. Gastgebende Länder werden im Einklang mit der Olympic Agenda 2020+5 (vgl. International Olympic Commitee 2023) dazu ermutigt, das volle Potenzial eines solchen Mega-Events auszuschöpfen, wozu auch positive Effekte auf das soziale Miteinander und mehr Bewegung in der Gesamtbevölkerung gehören. So könne z. B. die Förderung von Spitzen- und Breitensport, Inklusion und Diversität wie auch der Menschenrechte angestoßen werden (vgl. Abbildung).

Als konkretes Beispiel wird u. a. auf Paris 2024 verwiesen, wo durch das Programm „Bouger Plus“ („Mehr Bewegen“) Schulen, Städte und Arbeitgeber*innen darin unterstützt wurden, mehr Bewegung in den Alltag zu integrieren (https://olympics.com/ioc/becoming-an-olympic-games-host/social-benefits-of-hosting-the-olympic-games). Zugriff auf diesen und alle weiteren in diesem Beitrag genannten Links: 22.01.2025 Im Vorfeld der Olympischen Spiele in Tokyo (2020 bzw. 2021) wurde der Zugang für Rollstuhlnutzer*innen zum U-Bahn-Netz und zu Hotelzimmern verbessert und Los Angeles möchte bis 2028 160 Millionen US-Dollar für den Sport im Kinder- und Jugendbereich investieren.
Um die Ausrichtung von solchen Mega-Events für deutsche Städte oder Regionen attraktiver zu machen, haben das Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) 2021 die „Nationale Strategie Sportgroßveranstaltungen“ vorgestellt (vgl. BMI/DOSB 2021). Auch sie betonen das Gestaltungspotenzial solcher Veranstaltungen durch ihre Strahlkraft auf und für die Gesellschaft. Werte des Sports wie Toleranz, Integration, Fairness, Respekt u. a. würden für Zuschauer*innen sicht- und erfahrbar und Athlet*innen dienten als Vorbilder. Darüber würden alle zu neuen Aktivitäten motiviert – ein wertvoller Beitrag im Kampf gegen gesundheitliche Risiken, wie z. B. Übergewicht und Adipositas. Gezielte Förder- und Werbeaktionen sollen mehr Menschen in den organisierten Sport bringen und die Begeisterung für ehrenamtliches Engagement erhöhen, wovon Sportvereine abhängig sind (vgl. ebd.). Die Autoren verweisen gleichzeitig auf Streppelhoff und Pohlmann (2020), die herausstellen, dass das soziale Bildungspotenzial nur dann ausgeschöpft werden könne, wenn sowohl Strukturen als auch Bildungsangebote im breitensportlichen Sektor gezielt gefördert würden. Verwiesen wird zudem auf die Planung des sogenannten Host-Town-Programms, welches im Vorfeld der Special Olympics Worldgames in Berlin 2023 stattgefunden hat. Unter dem Hashtag #ZusammenInklusiv wurden mehr als 200 Städte und Kommunen ausgewählt, die Delegationen aus aller Welt in Deutschland zu empfangen. Inklusive Projekte vor Ort sollten im Rahmen des viertägigen Aufenthalts Begegnungen ermöglichen, organisiert und durchgeführt von den lokalen Gastgebern. Ziel sollte sein, durch neu geschaffene Netzwerke und Partnerschaften vor Ort nachhaltig mehr Angebote für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung zu schaffen (vgl. https://specialolympics.de/aktuelles/projekte-teilhabe-vor-ort/host-town-program).
Im Rahmen der wissenschaftlichen Begleitung des Host-Town-Programms wurde im Abschlussbericht jedoch dargelegt, dass es lediglich geringe Teilhabemöglichkeiten gab und kaum partizipative Prozesse. Auch die selbstwahrgenommene soziale Inklusion von Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen in den Host-Towns hat sich im Vergleich zu Personen einer unbeteiligten Kontrollgruppe nicht verbessert (vgl. Ruf et al. 2024). Effekte auf die Einstellung gegenüber dieser Personengruppe konnten lediglich kurzfristig festgestellt werden. Die Forschungsgruppe kommt daher unter anderem zu den Schlussfolgerungen, dass inklusionsfördernde Maßnahmen verstetigt werden müssten und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und Einrichtungen der Behindertenhilfe stärker in die Netzwerke zur Förderung von Inklusion in den Kommunen eingebunden werden sollten (vgl. ebd.).
Die geringen Effekte von sportlichen Großevents auf die körperliche und sportliche Aktivität der Gesamtbevölkerung werden ebenso in einer Übersichtsarbeit herausgestellt (vgl. Lion et al. 2023). Gleichzeitig weisen die Autor*innen darauf hin, dass die Studienlage unzureichend und teils qualitativ nicht hochwertig genug sei, um verlässliche Aussagen zu treffen. Sie bemerken außerdem, dass bei Großveranstaltungen das Ziel, die körperliche Aktivität der Gesamtbevölkerung zu unterstützen, trotz etwaiger Zielformulierungen bislang zu wenig im Fokus steht.
Ende 2024 ist ein Sammelband über erste Stimmen zu Paris 2024 erschienen, in dem in über 100 multidisziplinären und internationalen Beiträgen Gedanken, Reflexionen und Einsichten zu den Olympischen Spielen und Paralympics aufgeführt werden, einschließlich erster Forschungsergebnisse (vgl. Jackson 2024). Misener (2024) aus Kanada beschäftigt sich in ihrem Beitrag mit dem zentralen Anliegen der Pariser Spiele, eine inklusive und zugängliche Umgebung zu schaffen. Z. B. wurden bei den Vorbereitungen auf die Spiele barrierefreie Züge neu in Paris eingesetzt, Rampen für den Zugang der Sportstätten, spezielle Zuschauerbereiche und Unterstützungspersonal vor Ort errichtet. Es gab offensichtliche Bemühungen, das Erlebnis für Zuschauer*innen, Besucher*innen und Athlet*innen zu verbessern, jedoch bleibe die Frage, welchen Einfluss diese Zugangserweiterungen wirklich auf die Landschaft von Paris, das öffentliche Bewusstsein für Behinderung und behinderungsbezogene Themen haben werden. Die Autorin merkt z. B. kritisch an, dass es vor Ort keine Informationen darüber gab, wie man sich im Behindertensport engagieren könnte. Sich auf frühere Veröffentlichungen beziehend bleibt sie skeptisch, ob sich die Euphorie für die Spiele langfristig nutzen lässt. In abschließenden Worten verdeutlicht sie, dass Sportgroßveranstaltungen nicht die Antwort auf Barrierefreiheit sein können, sondern nur eine katalytische Gelegenheit seien, diese Themen bei politischen Entscheidungsträgern zu verankern (vgl. ebd.).
Teilhabe an Bewegung und Sport – von der Zielperspektive zur Umsetzung
„In contrast with policies that emanate from governments and sporting federations, action has to start from the grassroots, namely the members of sports clubs that exist in every community. That is the most hopeful aspect of translating words into actions.“ (Pochstein et al. 2023, S. 60)
Abseits der großen Bühnen des Sports konnten in vielfältigen, oft lokal verankerten Projekten Erkenntnisse generiert werden, wie Teilhabe an Bewegung und Sport trotz unterschiedlicher Herausforderungen gelingen kann. Im Projekt „Inklusion im Sport zur Realität werden lassen — Der Missing Link“ Gefördert durch die Sozialstiftung NRW; vgl. www.djkdvkoeln.de/de/projekte/inklusion-vor-ort wird z. B. deutlich, dass Werbung und Öffentlichkeitsarbeit ein erster Schritt sind, um Sportanbieter mit interessierten Menschen mit Behinderungen zusammenzubringen und die Willkommenskultur der Sportvereine sichtbar zu machen. In dem Zuge sind die Verwendung von Leichter Sprache und die Benennung einer Ansprechperson für Inklusion im Verein besonders hilfreich (vgl. Büscher/Züll 2024; Eghbalpour/Güntner 2022).

Da Übungsleitermangel weit verbreitet ist, wird empfohlen, zunächst bestehende Gruppen für Menschen mit Behinderungen zu öffnen. Blohme et al. (2018) beschreiben, dass dies realistischer sei, als neue Gruppen zu installieren. Eine zusätzliche Übungsleitung, spezielles Material oder die barrierefreie Gestaltung der Webseite können die finanziellen Spielräume eines Vereins übersteigen. In vielen Broschüren werden daher Fördermöglichkeiten aufgezeigt und teilweise Ansprechpersonen genannt, die einen Verein bei der Beantragung unterstützen können (vgl. ebd.; Büscher/Züll 2024; Eghbalpour/Güntner 2022; Seitz/Meier 2017).
Menschen mit Behinderungen werden ermutigt, aktiv bei Vereinen nachzufragen. Als Expert*innen in eigener Sache ist es zudem hilfreich, persönliche Bedarfe offen zu kommunizieren, damit darauf eingegangen werden kann (vgl. Büscher/Züll 2024; Eghbalpour/Güntner 2022). Wird für den Weg zum Sport und/oder die Teilnahme an Angeboten eine Assistenz benötigt, sollten Menschen mit Behinderungen ihren gesetzlichen Anspruch auf Unterstützungsleistungen einfordern. Dabei können Fachberatungsstellen wie z. B. die Koordinierungs-, Kontakt- und Beratungsstelle (KoKoBe) oder die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung (EUTB) unterstützen (vgl. ebd.).
Projekte, die die Bewegungsförderung von Menschen in den Blick genommen haben, die in Einrichtungen der Eingliederungshilfe leben oder arbeiten, brachten hervor, dass die Unterstützung der Mitarbeitenden zentral ist (vgl. Kreinbucher-Bekerle et al. 2022; Rathmann/Dadaczynski 2022; Remark et al. 2019). Sie dienen als Vorbilder und sind zur Unterstützung unerlässlich (vgl. ebd.). Kooperationen mit Sportanbieter*innen können zudem helfen, Bewegungsangebote in der Einrichtung oder im Verein gemeinsam umzusetzen (vgl. Büscher/Züll 2024). Nicht zuletzt deshalb werden in verschiedenen Berichten und Handlungsempfehlungen die Themen Vernetzung und Kooperationen als zentral für den Ausbau inklusiver Sportangebote angesehen (vgl. Blohme et al. 2018; Büscher/Züll 2024; Eghbalpour/Güntner 2022). Aus der wissenschaftlichen Begleitung des Projektes „Inklusion im Sport zur Realität werden lassen“ geht hervor, dass es wichtig ist, Interessierte z. B. an Runden Tischen zusammenzubringen, an denen sie sich austauschen und gegenseitig mit Tipps, Material, Ideen unterstützen können:
„Der Austausch hat sehr gutgetan. Nachdenklich hat mich gemacht, dass mir so viele Angebote überhaupt nicht bekannt waren, obwohl ich mich mit dem Thema Inklusion im Sport ja schon länger beschäftige. So wird es vielen anderen Menschen auch gehen.” (Büscher/Züll 2024, S. 19)
In den Projektberichten wird außerdem verdeutlicht, dass ein Netzwerk nur tragend und nachhaltig sein kann, wenn eine koordinierende Person, am besten in Hauptamtlichkeit, die Verantwortung übernimmt und durch kontinuierliche Kontaktaufnahmen Verbindlichkeit für gemeinsame Aktionen schafft (vgl. Blohme et al. 2018; Büscher/Züll 2024). Genau dies ist für Sportverbände oder Beratungsstellen jedoch selten und zumeist nur mit Projektgeldern finanziert, möglich. Gleichzeitig sind bereits kleine Schritte zielführend:
„Man sollte sich immer wieder bewusstmachen, dass Inklusion ein fortlaufender Prozess ist und man nicht alle direkt überzeugen kann bzw. muss. Es reicht aus, klein anzufangen, positive Beispiele zu installieren und als Vorbild zu agieren.” (Blohme et al. 2018, S. 30)
Fazit
Sportgroßereignisse erzeugen Aufmerksamkeit und faszinieren durch sportliche Spitzenleistung. Die Bestrebungen, dass dies einen Effekt auf Bewegung und Sport der Gesamtbevölkerung hat, erweist sich nicht als haltbar. Sie sind nicht der Weg zu mehr Bewegung und Sport, sondern dieser führt über persönliches Engagement in den Sportvereinen und bei weiteren Sportanbietern sowie über individuelle sportliche Interessen und Motive; bei Menschen mit Behinderungen zudem über vorhandene Zugangsmöglichkeiten, persönliche Assistenz sowie die Vernetzung und Kooperation von regional agierenden Akteuren. Mit der Ratifizierung der UN-BRK ist der gesetzliche Rahmen vorhanden, die Umsetzung im Alltag ist nun entscheidend.
Seit dem 29. Januar 2025 ist ein Webportal online, das die Nachhaltigkeit von Sport(groß)veranstaltungen in den Fokus rückt und Maßnahmen für Veranstalter in verschiedenen Themenfeldern vorschlägt. Diese reichen von Vorschlägen für Barrierefreiheit und die Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden über Maßnahmen für Energie und Klima, Sport und Vereinsentwicklung bis hin zu Verkehr und Innovation und Digitalisierung (www.nachhaltige-sportveranstaltungen.de).
Zu den Autorinnen

zuell@fi-bs.de

Tillmann@fi-bs.de
Fotos: FIBS